06.07.2015 - 7 Aufhebung des Beschlusses VO/05GV/2015-11 vom 2...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Schmidt von der Trigenius GmbH bittet zu diesem TOP um Rederecht.

 

Die Gemeindevertretung beschliesst einstimmig, dass Herr Schmidt Rederecht zu diesem TOP erhält.

 

Herr Bräunig informiert, dass er zwischenzeitlich mehrere Termine beim Energieministerium, Städte- und Gemeindetag und bei den Stadtwerken Grevesmühlen wahrgenommen hat.

 

Die Rechtsform Genossenschaft in Richtung Windenergie sei hiernach für eine Gemeinde nicht genehmigungsfähig.

 

Herr Schmidt von der Trigenius GmbH übernimmt das Wort. Er ist überrascht, auf der Tagesordnung zu lesen, dass die Gemeindevertretung sich mit Windenergie befasst. Der Beschluss vom 22.04.2015 führte nach seiner Auffassung zu Fehlinterpretationen. Herr Schmidt erläutert nochmal das Konzept von Trigenius.

 

Nach den Ausführungen von Herrn Schmidt übernimmt Herr Bräunig das Wort und bemerkt, dass das Wärmekonzept aus seiner Sicht völlig fehlgeschlagen sei. Die Gemeinde hat nach mehrfachen Versuchen entschieden, dass dieses Konzept nicht umsetzbar ist. Außerdem gibt es keine vertraglichen Bindungen zwischen der Gemeinde und der Trigenius GmbH.
 

Herr Wilms von den Stadtwerken übernimmt das Wort. Die Stadtwerke haben sich mit dem Thema Windenergie in der Gemeinde beschäftigt. Die Stadtwerke wären in der Lage, der Gemeinde Windenergie zur Verfügung zu stellen. Die Vorbereitungen dafür würden die Stadtwerke mit einem anderen Projektpartner auf eigenes Risiko treffen.

 

Frau Bräunig macht nochmal die Anmerkung, dass die Ausführungen von der Trigenius GmbH auf der letzten GVS sehr schlecht vorgestellt wurden und die Darstellungen offen und ungeklärt sind.

Die Stadtwerke haben dieses aus Ihrer Sicht besser vorgestellt.

Herr Bräunig informiert, dass es lt. Aussage von Herrn Lappart vom Land für die Gemeinde keine Gelder für die Aufnahme von Krediten für Windenergieanlagen gibt.

Herr Collien vom Städte- und Gemeindetag setzt die Gemeindevertreter davon in Kenntnis, dass lt. Absprache mit dem Innenminister eine Kreditaufnahme eines einfachen Haushaltes der Gemeinde +/- 10 % dafür möglich wäre.

 

Herr Prahler erläutert die Beschlussvorlage. Insbesondere macht er darauf aufmerksam, dass die Gemeinde mit diesem Beschluss vereinbart, dass man sich mit dem Thema Windenergie freiwillig und umfangreich beschäftigen möchte.

Es wird eine Wirtschaftlichkeitsprüfung durchgeführt, sobald dafür die Voraussetzungen vorliegen, und erst dann erfolgt eine Prüfung durch den Landkreis, ob die Gemeinde sich finanziell beteiligt und das Projekt demnach umgesetzt wird

 

Herr Bräunig macht den Vorschlag, dass er ein Schreiben an die Bürger der Gemeinde vorbereitet und alle offenen Fragen zu dieser Problematik beantwortet.

 

Herr Baumann fragt an, ob die Gemeinde zum heutigen Stand mit der Trigenius GmbH und den Stadtwerken noch Bindungen hat.
Antwort Herr Schmidt: Es bestehen keine Bindungen und Forderungen.

Antwort Herr Wilms: Es bestehen keine Bindungen und Forderungen.

 

Herr Vogt vom WIND-Projekt mbH aus Börgerende-Rethwisch bei Rostock gibt Ausführungen zu seinem Unternehmen und zum geplanten Vorgehen in Vorbereitung eines Zielabweichungsverfahrens. Die technische Prüfung würde durch die WIND-Projekt durchgeführt, die kaufmännische Prüfung erfolgt durch die Stadtwerke.

 

Das Land M-V hat 2012 die Kriterien für Windenergiegebiete vorgegeben. Mit dem Zielabweichungsverfahren kann von einzelnen Zielvorstellungen abgewichen werden.

Notwendig dafür sind:

- die Anpassung des Flächennutzungsplanes für diesen Bereich

- innovativer Charakter des Projektes hinsichtlich technischer Fragestellungen und/oder finanzieller Beteiligungsmodelle für Gemeinde und Bürger

 

Grundstückseigentümer im südlichen Bereich ist die APG Plüschow und im nördlichen Bereich die Landgesellschaft GmbH.

Herr Vogt macht deutlich, dass die Firma WIND-Projekt Windparks baut, um diese zu betreiben und zu nutzen. Er macht den Vorschlag, dass eine Arbeitsgruppe aus 2 – 3 Personen gebildet wird, die alle 3 – 4 Wochen den aktuellen Stand der Ermittlung erhalten.

 

Herr Baumann richtet an Herrn Prahler die Anfrage, wie weit der aktuelle Stand zur Ausweisung von Windeignungsgebieten in Westmecklenburg ist.

Herr Prahler teilt mit, dass ein Windeignungsgebiet im Gemeindegebiet nicht vorgesehen ist  und das bestehende in Pravtshagen evtl. entfallen soll.

 

Frau Bräsch fragt Herrn Baumann, ob die APG bereit wäre, die Grundstücke dafür zur Verfügung zu stellen.

Diese Frage beantwortet Herr Baumann mit ja.

 

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Beschluss:

  1. Der Beschluss der Gemeindevertretung Plüschow vom 22.04.2015 zur Gründung einer Energiegenossenschaft; Grundsatzbeschluss zur Prüfung einer kommunalen Beteiligung (VO/05GV/2015-11) wird aufgehoben (s. Anlage).

 

  1. Die Gemeindevertretung beschließt den Bürgermeister zu beauftragen, mit den Stadtwerken Grevesmühlen sowie der WIND-projekt Ingenieur- und Projektentwicklungsgesellschaft mbH aus Börgerende-Rethwisch  in Verhandlungen zu treten mit dem Ziel, dass diese Projektpartner ein  Zielabweichungsverfahren zum Zwecke der Errichtung von Windenergieanlagen im Gemeindegebiet bei wirtschaftlicher Teilhabe der Gemeinde vorbereiten und durchführen.

 

  1. Dieser Beschluss steht unter dem Vorbehalt, dass die Gemeinde im Rahmen sämtlicher vorbereitenden Planungen von Kostenrisiken frei gestellt wird.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja- Stimmen: 6

Nein- Stimmen:0

Enthaltungen:0

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Anlagen zur Vorlage