Vorlage öffentlich - VO/13GV/2015-271
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung über die 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 "Gewerbegebiet Gägelow" der Gemeinde Gägelow
Hier: Abwägungs- und Satzungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Marleen Steffen
- Verfasser:
- Steffen, Marleen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Gägelow
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Entscheidung
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30.06.2015
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Beschlussvorschlag
1) Die Gemeindevertretung hat die während der Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgebrachten Stellungnahmen mit folgendem Ergebnis geprüft: siehe anliegende Abwägungsdokumentation
Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.
2) Der Bürgermeister wird beauftragt, den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, die Stellungnahmen vorgebracht haben, das Abwägungsergebnis mitzuteilen.
3) Die Gemeindevertretung beschließt die 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 "Gewerbegebiet Gägelow" gemäß § 10 BauGB als Satzung.
4) Die Begründung wird gebilligt.
5) Der Bürgermeister wird beauftragt, den Satzungsbeschluss über die 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist anzugeben, wo die Satzung und die Begründung dazu eingesehen und über den Inhalt Auskunft zu erhalten ist.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Mit der 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 beabsichtigt die Gemeinde Gägelow für den nördlichen Teil des Geltungsbereiches die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Erweiterung des bestehenden Baumarktes zu schaffen. Geplant ist eine Ausstellungsfläche für Gartenhäuser und Carports als Freigelände. Dafür wird das im Ursprungsplan festgesetzte Gewerbegebiet in sonstige Sondergebiete nach § 11 BauNVO mit den Zweckbestimmungen "Baumarkt" und "Baumarkt / Ausstellungsfläche" umgewidmet.
Ziel des Bebauungsplanes ist es darüber hinaus, durch die Umwidmung eines Mischgebietes in ein Gewerbegebiet im südlichen Teil des Geltungsbereiches die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ansiedlung von Gewerbebetrieben zu schaffen.
Die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung wurde zwischen dem 23.03.2015 und dem 24.04.2015 durchgeführt. Im Rahmen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung wurden keine Stellungnahmen abgegeben, die im Rahmen der Abwägung zu einer wesentlichen Planänderung geführt haben. Bürger haben sich zum Plan nicht geäußert.
Im nordöstlichen Plangebiet wurde eine Fläche zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern festgesetzt. Darüber hinaus wurde der Leitungsbestand im Plangebiet aufgrund der Stellungnahmen der Ver- und Entsorgungsträger aktualisiert.
Nunmehr kann von der Gemeindevertretung der Abwägungs- und Satzungsbeschluss gefasst werden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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5,6 MB
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2
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(wie Dokument)
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2,6 MB
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3
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(wie Dokument)
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1 MB
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