Vorlage öffentlich - VO/09GV/2008-015-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Erneutes Ersuchen an die Gemeinde nach § 36 (1) BauGB zum Antrag auf immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer Neuanlage für die Biogasanlage in der Gemeinde Testorf-Steinfort
Antragsteller: Messer & Kotzbauer GbR, Lindenallee 2, 23936 Testorf-Steinfort
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Marleen Steffen
- Verfasser:
- Steffen, Marleen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Testorf-Steinfort
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Entscheidung
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04.02.2009
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Beschlussvorschlag
Die
Gemeindevertretung der Gemeinde Testorf-Steinfort erklärt ihr Einvernehmen nach
§ 36 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 35 BauGB zum Antrag der immissionsschutzrechtlichen
Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer Neuanlage (AZ:
81329-08-10) unter Berücksichtigung der Einhaltung der Richtwerte der TA Luft
und TA Lärm für die angrenzende Wohnbebauung.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die
Messer & Kotzbauer GbR betreibt in Testorf-Steinfort eine Biogasanlage mit
einer Anschlussleistung von 330 kWel zur Verwertung von bis zu 10
t/d tierischer Gülle und nachwachsenden Rohstoffen (NaWaRo) (laut
Baugenehmigung aus dem Jahre 2006).
Mit Datum
vom 29.04.2008 wurde die Baugenehmigung (AZ: 72245-07-10) für die
Nutzungsänderung der Biogasanlage zur Umstellung von NaWaRo auf Abfall-Input
erteilt. Die Gemeinde erteilte dazu ihr Einvernehmen mit
Gemeindevertreterbeschluss vom 24.04.2008.
Mit
Bescheid vom 17.10.2008 wurde die Genehmigung bis zum 31.07.2009 verlängert.
Mit
Schreiben vom 03.07.2008 wurde die Gemeinde um ihr Einvernehmen zum Antrag (AZ:
81329-08-10) auf Errichtung und Betrieb einer Neuanlage gemäß
Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) ersucht. Inhalt des Antrags war v.a. die
Erhöhung der Abfallmenge über die baugenehmigte Kapazität hinaus, so dass eine
Genehmigung nach dem BImSchG erforderlich ist. Weiterhin wurde die Erhöhung der
Anschlussleitung der Anlage beantragt sowie der Neubau eines Nachgärers, eines
Endlagers und eines Blockheizkraftwerks (BHKW). Das gemeindliche Einvernehmen
wurde mit Beschluss der Gemeindevertretung vom 17.07.2008 (Beschluss-Nr.
VO/09GV/2008-015) versagt, da sich aus den Antragsunterlagen vermuten ließ,
dass der Grund für die geplanten Änderungen die Erweiterung der benachbarten
Schweinemastanlage ist und somit befürchtet wurde, dass eine Erteilung des
Einvernehmens bereits eine positive Entscheidung zu der noch zu beantragenden
Erweiterung der Schweinemastanlage beinhaltet.
Mit
Schreiben vom 24.11.2008 wurden die Unterlagen durch die Antragssteller
geändert. (siehe Anlage 1). Danach erfolgt keine Umstellung von NaWaRo auf
Abfall-Input.
Es wird
jedoch weiterhin die Leistungssteigerung des BHKW sowie der Neubau eines
weiteren BHKW beantragt.
Ferner
wird deutlich gemacht, dass die Leistungssteigerung unabhängig von einer
zukünftigen Erweiterung der Schweinemastanlage erfolgt. Das heißt, dass die künftig benötigten
Güllemengen ausschließlich aus den zurzeit bestehenden Schweinemastanlagen
stammen.
Auf Grund
der Antragsänderung wird die Gemeinde erneut um ihr Einvernehmen ersucht (siehe
Anlage 2).
Hierbei
hat die Gemeinde ausschließlich zu prüfen, ob das Vorhaben nach §§ 31, 33 – 35
BauGB zulässig ist.
Bei der
beantragten Errichtung und der Betrieb der Biogasanlage handelt es um ein nach
§ 35 Abs. 1 Nr. 6 BauGB privilegiertes Vorhaben im Außenbereich.
Von
Seiten der Verwaltung wird daher vorgeschlagen, das Einvernehmen zu erteilen.
