Vorlage öffentlich - VO/13GV/2015-244

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

1)              Die Gemeindevertretung der Gemeinde Gägelow beschließt die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zur 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 "Gewerbegebiet Gägelow" vom 27.08.2013, Vorlage: VO/13GV/2013-140. Der Geltungsbereich mit einer Größe von rd. 1,1 ha umfasst das Flurstück 24/33 (ehemaliges Telekom-Grundstück) sowie Teilflächen der Flurstücke 24/24 und 24/25. Der Geltungsbereich ist in der Anlage dargestellt.

Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

 

2)              Der Bürgermeister wird beauftragt, den Aufhebungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Mit der Aufstellung der 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 verfolgte die Gemeinde das Ziel, einen Teilbereich des Bebauungsplanes Nr. 1, der als Gewerbegebiet festgesetzt ist, teilweise in eine Gemeinbedarfsfläche umzuwidmen. Die beabsichtigte 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 umfasste dabei das Flurstück des von der Gemeinde erworbenen, ehemaligen Telekom-Gebäudes. Die Gemeinde verfolgte dabei das Ziel, die geänderte Nutzung planungsrechtlich zu dokumentieren und darüber hinaus Teilflächen des Parkplatzes in Wohnbauflächen umzuwidmen.

Diese Planänderung wurde von der Gemeinde vorerst zurück gestellt. Aus diesem Grund soll der Aufstellungsbeschluss vom 27.08.2013 aufgehoben werden. Zu einem späteren Zeitpunkt beabsichtigt die Gemeinde, sich erneut mit der Nutzungsthematik zu beschäftigen.

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Finanz. Auswirkung

 

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Anlagen

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