Vorlage öffentlich - VO/12SV/2014-486

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung beschließt die Satzung der Stadt Grevesmühlen über die Erhebung von Benutzungsgebühren für Sportstätten einschließlich Kalkulation.     

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Überarbeitung der Satzung ist Bestandteil des von der Stadtvertretung beschlossenen Haushaltssicherungskonzeptes.

Die aktuelle Benutzungsgebührensatzung der Stadt Grevesmühlen stammt vom 06.03.1995. Die dort aufgeführten Sätze bedurften einer Überarbeitung und Neukalkulation, da einige Leistungen nicht mehr aktuell oder in der Satzung noch nicht enthalten sind. Die bisherigen Regelungen zur Gebührenbefreiung und -ermäßigungen sind angesichts des Konsolidierungsbedarfes des städtischen Haushaltes enger zu fassen. Außerdem sind die Leistungen zu kalkulieren, was seinerzeit nicht erfolgt ist.

Die Kalkulation erfolgte Basis der vorliegenden Werte des Jahres 2013. Abschreibungen wurden soweit berücksichtigt, als dass sie aufgrund des Standes der Erfassung und Bewertung des Vermögens für die Eröffnungsbilanz der Stadt Grevesmühlen bereits verfügbar waren. Aufgrund des gegenwärtigen Standes der Einführung einer Kosten- und Leistungsrechnung (noch keine vollständige Sekundärkostenrechnung) konnten die Querschnittskosten der Verwaltung nicht ermittelt und somit nicht in der Kalkulation berücksichtigt werden.

Der Vorlage ist ein Vergleich mit den Gebühren vergleichbarer Städte in Mecklenburg-Vorpommern beigefügt.

 

Der Kultur- und Sozialausschuss hatte unter Einbeziehung der städtischen Sportvereine mehrfach über die Satzung beraten. Im Ergebnis wurde Sätze für die Gebührenermäßigung und der Termin des Inkrafttretens neu festgelegt.  

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Es werden Mehrerträge von rund 22.000 Euro pro Jahr erwartet  

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Anlagen

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