02.02.2015 - 8 Satzung der Stadt Grevesmühlen über die Erhebun...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Gremium:
- Stadtvertretung Grevesmühlen
- Datum:
- Mo, 02.02.2015
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Finanzen
- Bearbeiter:
- Kristine Lenschow
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau Lenschow erläutert die Benutzungsgebührensatzung. Sie macht darauf aufmerksam, dass die Satzung über mehrere Monate mit den Vereinen diskutiert wurde. Aus der Diskussion sind einige Änderungen entstanden. So soll die Satzung erst am 01.07.2015 in Kraft treten, damit die Vereine auf die Gebührenerhöhung reagieren können. Ein weiterer Kompromiss würde bei den Ermäßigungen getroffen:
- gemeinnützige Vereine aus dem Umland erhalten 50% Ermäßigung
- gemeinnützige Vereine aus der Stadt erhalten 75% Ermäßigung
- Vereine, die Kinder- und Jugendarbeit betreiben, oder sich mit Menschen mit Behinderung beschäftigen erhalten 90% Ermäßigung
Weiterhin erläutert Frau Lenschow, dass die Kosten für die Sportstätten ca. 480.000 € betragen, wovon ca. 160.000€ auf den Vereinssport entfallen. Ca. 22.000€ werden zukünftig durch die Vereine getragen.
Herr Bendiks erkundigt sich, ob das Gehalt des Vorstandsvorsitzenden in den Kosten enthalten ist.
Frau Lenschow teilt hierzu mit, dass es sich nur um die Kosten handelt, die durch die Sportstätten verursacht werden. Alle anderen Kosten sind noch nicht enthalten.
Herr Schiffner betont, dass es wichtig ist, dass die Stadt die Sportstätten so hoch bezuschusst. Bedeutend ist auch, dass die Satzung in Zusammenarbeit mit den Vereinen entstanden ist.
Herr Böttcher spricht sich dafür aus, dass Vereine mit Kinder- und Jugendarbeit, sowie mit Menschen mit Behinderung grundsätzlich eine 100%ige Ermäßigung erhalten sollten und beantragt dieses.
Anlagen zur Vorlage
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