29.09.2014 - 6 Satzung der Stadt Grevesmühlen über die Erhebun...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Datum:
- Mo, 29.09.2014
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Finanzen
- Bearbeiter:
- Kristine Lenschow
- Beschluss:
- vertagt
Wortprotokoll
Frau Lenschow macht einleitend deutlich, dass die Überarbeitung der Gebührensatzung aus dem Jahr 1995 Bestandteil des Haushaltssicherungskonzeptes der Stadt Grevesmühlen ist und bereits 2010 durch die Stadtvertretung beschlossen wurde. Dass es zu einer Gebührenerhöhung kommen wird, ist somit den Vereinen seitdem bekannt. Die vorliegende Kalkulation zeigt die tatsächlichen Kosten, die für die Sportstätten der Stadt anfallen. Diskutiert werden müsste allerdings über die Höhe der Ermäßigungen, die danach gestaffelt sind, dass Vereine im allgemeinen, Vereine mit Sitz in Grevesmühlen und Vereine bzw. Sportgruppen mit Kindern und Jugendlichen unterschiedlich behandelt werden sollen. Die Verwaltungsvorlage soll hierzu lediglich als Diskussionsgrundlage dienen. Die Vereine müssten auf dieser Grundlage für sich durchrechnen, was tatsächlich machbar und zumutbar sei. Eine kostenlose Nutzung der Sportstätten sei aber künftig ausgeschlossen.
Frau Scheiderer merkt an, dass eine konstruktive Diskussion mit den Vereinen angestrebt ist.
Für die Vereine ist eine Erhebung der Gebühren in vorgelegter Höhe finanziell nicht tragbar. Herr Robst vom Grevesmühlener FC informiert, dass der Verein ca. 8.000 €/Jahr mehr aufbringen müsste. Diese Summe ist für den Verein nicht zu stemmen. Herr Florian Möller vom SV „Blau-Weiß“ teilt mit, dass sich die Mehrausgaben ausschließlich für den Trainingsbetrieb des Vereins auf 42.000 €/Jahr belaufen würden. Die Mitgliedsbeiträge müssten um 4-5 Euro erhöht werden, was nicht funktionieren wird. Im Frühjahr wurde eine Beitragsanhebung um 2 Euro bereits durch die Mitglieder abgelehnt.
Es wird auch darauf hingewiesen, dass sich viele Mitglieder an der unteren Einkommensgrenze befinden und in diesen Fällen eine Beitragserhöhung kaum machbar sein wird.
Herr Schönfeldt spricht sich für die von der Verwaltung vorgeschlagene Staffelung der Gebühren aus, vertritt allerdings den Standpunkt, dass Kinder und Schüler kostenfrei Sport treiben sollten. Die Staffelung der Gebühren sollte bei Auszubildenden beginnen. Bei den Erwachsenen könnte man zu Gunsten der Kinder und Jugendlichen höhere Gebühren veranschlagen.
Herr Bühring teilt die Meinung, allerdings sollte eine Gebührenbefreiung ebenso Jugendlichen und Menschen mit Behinderungen zustehen.
Herr Fett weist darauf hin, dass Vereine mit eigenen Sportanlagen, wie z.B. der Schützenverein, ihre Kosten auch selbst tragen und für eine Gegenfinanzierung sorgen müssten. Höhere Mitgliedsbeiträge sind hier selbstverständlich.
Frau Scheiderer teilt mit, dass aus Verwaltungssicht die Erhebung eines kleinen Beitrags von Kindern, Schülern und Jugendlichen zur Wertschätzung der Anlagen beiträgt. Die Eltern haben die Möglichkeit, über das Bildungs- und Teilhabepaket finanzielle Unterstützungen zu beantragen. Auch für Menschen mit Behinderungen können staatliche Zuschüsse beantragt werden.
Herr Bühring widerspricht dieser Ansicht, denn die Gebühren zahlen die Eltern und ein Lerneffekt für die Kinder wird demnach nicht eintreten. Die Antragstellung über das Bildungs- und Teilhabepaket ist zu kompliziert und wird zu wenig genutzt.
Frau Lenschow weist noch einmal ausdrücklich auf die Möglichkeit der Beantragung von Zuschüssen über das Bildungs- und Teilhabepaket hin. Die Verwaltung und die Stadtvertretung müssen angesichts der schwierigen finanziellen Situation in erster Linie den Ausgleich des städtischen Haushaltes im Auge behalten. Wenn es möglich ist, hierzu auch andere finanzielle Quellen (z.B. aus dem Teilhabepaket) anzuzapfen, müsse dies auch genutzt werden. Die finanziellen Mittel zur Unterhaltung der Anlagen in den kommenden Jahren müssen schließlich bereit gestellt werden.
Frau Steffen, Vorsitzende des Vereinsbeirates, bittet um Terminverschiebung für die Inkraftsetzung der Satzung. Den Vereinen muss genügend Zeit eingeräumt werden, um auf die Mehrbelastungen zu reagieren. Dies trifft auf allgemeine Zustimmung.
Herr Schönfeldt bittet um Erarbeitung einer Musterabfrage, auf der die Vereine ihre Angaben machen können, welche Benutzungsgebührenerhöhung machbar ist, welche Steigerung der Mitgliedsbeiträge denkbar ist und welche Mehrbelastungen den Vereinen bevorstehen würde.
Die Ausschussmitglieder sind sich einig, dass eine Beschlussfassung nur in Zusammenarbeit mit den Vereinen möglich ist. Es wird daher festgelegt, dass die Vereine bis 20.10.2014 Vorschläge einreichen und auch begründen, inwieweit sie eine Benutzungsgebührenerhöhung verkraften können. Die Verwaltung wird ein entsprechendes Formular entwerfen.
Die Zuarbeiten werden auf der nächsten Sitzung am 11.11.2014 ausgewertet.
Anlagen zur Vorlage
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