Vorlage öffentlich - VO/12SV/2014-435

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Die Stadtvertretung der Stadt Grevesmühlen fasst den Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 39 für das Gebiet „Zum Sägewerk“ südlich des Bahngleises der Stadt Grevesmühlen.
  2. Die Abgrenzung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 39 ist dem in der Anlage beigefügten Plan zu entnehmen.
  3. Die Planungsziele bestehen im folgendem:

- Überprüfung der im Flächennutzungsplan ausgewiesenen Nutzung als gemischte

  Baufläche „M“

- Städtebauliche Neuordnung der vorhandenen gewerblichen Nutzungen und Prüfung

  der Grundstückszuordnung

- Klärung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Neufestlegung des

  Gebietscharakters als Gewerbegebiet (GE), Mischgebiet (MI), allgemeines Wohnge-

  biet (WA), Sondergebiet (SO) bzw. deren entsprechender Nutzungen in Teilen

- Überprüfung notwendiger Schallschutzmaßnahmen

- Schaffung einer öffentlichen inneren Erschließung zur bedarfsgerechten Anbindung

  der Bauflächen

- Überprüfung von Anbindevarianten des Gebietes an die Rehnaer Straße und das

  überörtliche Verkehrsnetz im Zusammenhang mit dem geplanten

  Planfeststellungsverfahren der Deutschen Bahn für die Neuordnung des

  Bahnübergangs und des Bahnsteiges

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
  2. Die Planungsanzeige an die für die Raumordnung und Landesplanung zuständigen Behörden und Stellen ist vorzunehmen. Mit den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit sind frühzeitige Abstimmungen im Sinne des § 3 Abs. 1 BauGB und im Sinne des § 4 Abs. 1 BauGB zu führen.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Es bestehen Baurechte, die als Bestandsschutz bzw. nach § 34 BauGB aus der örtlichen

Betrachtungsweise ausgewiesen wurden. Dabei hat sich gezeigt, dass die Ausweisung im Flächennutzungsplan als gemischte Baufläche „M“ in bisherigen Bauvoranfragen nicht als tragfähiges Instrument akzeptiert wurde.

Im Geltungsbereich befinden sich mehrere Grundstücke mit aufstehenden Gebäuden, die nicht mehr im ursprünglichen Sinne genutzt werden und deren baulicher Zustand als schlecht einzustufen ist. Bauliche Erweiterungen, Umnutzungen und Neubauten wären ohne Bebauungsplan nur im Einzelfall und nicht generell geregelt. Zudem sind einzelne Grundstücke im Areal lediglich privatrechtlich gesichert; faktisch bestehen keine adäquaten Erschließungswege.

Im Rahmen des Verfahrens soll auch geprüft werden, inwieweit das Sägewerk und die weiteren gewerblichen Ansiedlungen aufgrund der vorgenannten Einschränkungen der Lage zu überörtlichen Erschließungswegen sowie der Nähe zur benachbarten Wohnbebauung zukunftsfähig sind. In diesem Zusammenhang soll auch überprüft werden, ob Teile des Geltungsbereichs aus der gewerblichen Nutzung herausgenommen werden können und zum Wohngebiet entwickelt werden können.

Hierzu sind u.a. Fragen des Schallschutzes des Altlastenbefundes sowie Betriebsverlagerungen zu prüfen.

 

 

 

 

Information zum Einfluss dieser Entscheidung auf Leitbilder:

Leitbild 2: „Grevesmühlen, die wachsende Stadt“  

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

 

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Anlagen

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