12.05.2014 - 7 Satzung über den Bebauungsplan Nr. 39 für das G...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Gremium:
- Hauptausschuss Stadt Grevesmühlen
- Datum:
- Mo., 12.05.2014
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Gabriele Matschke
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Siegerth erklärt sich für befangen. Somit nehmen nur 8 Ausschussmitglieder an der Abstimmung teil.
Herr Prahler macht Erläuterungen zur Beschlussvorlage und verdeutlicht, dass dieser Beschluss notwendig ist, um eine geordnete städtebauliche Planung voranzutreiben.
Dr. Anderko hat den Eindruck, dass unter Zwang gehandelt wird. Er meint, dass dieser B-Plan nur den Zweck hat einen zweiten Supermarkt zu verhindern.
Herr Prahler weist darauf hin, dass ein wesentlicher Bestandteil der Begründung für das Projekt am Bahnhof wegfallen würde und es nicht mehr genehmigungsfähig wäre, wenn es eine Genehmigung für den Supermarkt am alten Lidl-Standort gibt.
Herr Reppenhagen macht darauf aufmerksam, dass die Veränderungssperre trotzdem Handlungsspielraum für die Stadt zulässt.
Herr Baetke spricht sich dafür aus, da die Flächen am alten Lidl-Standort zu klein sind und er mehr Vertrauen zu dem Vorhaben von Markant hat als zu Herrn Corleis. Er ist der Ansicht, dass es eine Täuschung gegenüber der Bürgerinitiative wäre, wenn der Veränderungssperre nicht zugestimmt wird.
Herr Krohn teilt mit, dass er sich im Bauausschuss gegen die Veränderungssperre ausgesprochen hat, da ihm zu wenig Informationen vorlagen. Diese hat er in der heutigen Sitzung bekommen.
Herr Scharnweber erkundigt sich, was passiert wenn wieder eine negative Stellungnahme der Landesplanung eingeht.
Herr Prahler informiert, dass es dann einen aufgestellten B-Plan gibt und die Suche nach einem Investor intensiviert werden muss.
Des Weiteren erkundigt sich Herrn Scharnweber, was es für Auswirkungen hat, wenn die Veränderungssperre nicht beschlossen wird.
Herr Prahler erläutert, dass dann die Möglichkeit besteht einen Antrag auf Zurückstellung eines Baugesuches von bis zu einem Jahr nach § 15 BauGB bei der Baugenehmigungsbehörde zu stellen. Dies geschieht, wenn zu befürchten ist, dass die Durchführung der Planung durch das Vorhaben unmöglich gemacht oder wesentlich erschwert werden würde.
Herr Baetke macht deutlich, dass sich die Bürgerinitiative seit 2011 für eine Einkaufsmöglichkeit einsetzt und seit 1 Jahr über die Problematik diskutiert wird.
Herr Reppenhagen betont, dass die Planungshoheit bei der Stadt liegt und trotz Veränderungssperre Veränderungen mit Zustimmung möglich wären.
Dr. Anderko merkt an, dass er seine Meinung ändert, wenn Veränderungen auch mit der Veränderungssperre möglich sind.
Herr Krohn verlässt den Sitzungsraum. Es nehmen nur 7 Ausschussmitglieder an der Abstimmung teil.
Beschluss:
- Die Stadtvertretung der Stadt Grevesmühlen fasst den Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 39 für das Gebiet „Zum Sägewerk“ südlich des Bahngleises der Stadt Grevesmühlen.
- Die Abgrenzung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 39 ist dem in der Anlage beigefügten Plan zu entnehmen.
- Die Planungsziele bestehen im folgendem:
- Überprüfung der im Flächennutzungsplan ausgewiesenen Nutzung als gemischte
Baufläche „M“
- Städtebauliche Neuordnung der vorhandenen gewerblichen Nutzungen und Prüfung
der Grundstückszuordnung
- Klärung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Neufestlegung des
Gebietscharakters als Gewerbegebiet (GE), Mischgebiet (MI), allgemeines Wohnge-
biet (WA), Sondergebiet (SO) bzw. deren entsprechender Nutzungen in Teilen
- Überprüfung notwendiger Schallschutzmaßnahmen
- Schaffung einer öffentlichen inneren Erschließung zur bedarfsgerechten Anbindung
der Bauflächen
- Überprüfung von Anbindevarianten des Gebietes an die Rehnaer Straße und das
überörtliche Verkehrsnetz im Zusammenhang mit dem geplanten
Planfeststellungsverfahren der Deutschen Bahn für die Neuordnung des
Bahnübergangs und des Bahnsteiges
- Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
- Die Planungsanzeige an die für die Raumordnung und Landesplanung zuständigen Behörden und Stellen ist vorzunehmen. Mit den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit sind frühzeitige Abstimmungen im Sinne des § 3 Abs. 1 BauGB und im Sinne des § 4 Abs. 1 BauGB zu führen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
325,1 kB
|