Vorlage öffentlich - VO/13GV/2014-185

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung beschließt die außerplanmäßigen Auszahlungen für die erforderlichen Planungsleistungen im Zusammenhang mit der Erarbeitung des Bebauungsplanes Nr. 11 „Wohngebiet Proseken Süd“ in Höhe von 70.000 €.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Gägelow hat in ihrer Sitzung am 27.08.2013 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 11 mit der Gebietsbezeichnung „Wohngebiet Proseken Süd“ beschlossen. Ziel des Bebauungsplanes ist die Entwicklung eines Allgemeinen Wohngebietes südlich der Kirche in Proseken.

 

In gleicher Sitzung wurde die Auftragsvergabe zur Erarbeitung des Bebauungsplanes beschlossen (VO/13GV/2013-143).

Die Honorarleistung und weitere Aufwendungen wurden zunächst in den Haushalt 2014 eingestellt (Produkt 51101.14211000-017). Da die hier in Rede stehende Fläche jedoch mit dem Ziel veräußert werden soll, dass der Käufer die Wohnbauplanung und –erschließung sowie den Verkauf der späteren Baugrundstücke in (finanzieller) Eigenverantwortung übernimmt, wurden schließlich keine Aufwendungen geplant.

 

Nunmehr soll das Bauleitverfahren zunächst von der Gemeinde finanziert werden.

Nach Abschluss des Aufstellungsverfahrens (=Rechtskraft des Bebauungsplanes Nr. 11) werden die Planungskosten von dem Käufer erstattet.

 

Für die Erarbeitung des Bebauungsplanes Nr. 11 einschließlich Bodengutachten sind damit außerplanmäßige Auszahlungen in Höhe von 70.000 € zu beschließen und in den Nachtragshaushalt der Gemeinde Gägelow einzustellen.

 

Die Deckung erfolgt aus dem Produkt „Errichtung einer Photovoltaikanlage auf dem Gemeindezentrum“ (53101.09600000-04

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

 

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