Vorlage öffentlich - VO/06GV/2013-043
Grunddaten
- Betreff:
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Beratung und Beschluss zum Bebauungsplan Nr. 1 der Gemeinde Roggensdorf - Übernahme der öffentlichen Anlagen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Ellinor Vitense
- Verfasser:
- Herr Holger Janke
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Roggenstorf
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Entscheidung
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25.04.2013
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Sachverhalt
Sachverhalt: Die Satzung über den Bebauungsplan Nr. 1 der Gemeinde Roggenstorf ist durch Veröffentlichung in der Ostseezeitung und den Lübecker Nachrichten am 08.05.1998 ortsüblich bekannt gemacht worden. Die Satzung ist mit Ablauf des 08.05.1998 in Kraft getreten. Üblicherweise regelt ein Erschließungsvertrag, dass die öffentlichen Anlagen wie Straßen, Gehwege, Spielplätze, Beleuchtungsanlagen usw.) in die Baulast der Gemeinde übertragen werden.
Dieser ist offensichtlich nicht zustande gekommen. Die Gemeinde hat jedoch durch ihr Handeln, wie die Durchführung des Winterdienstes, die Unterhaltung der Anlagen, Betrieb und Wartung der Beleuchtung, dokumentiert, dass sie diese Anlagen entsprechend der öffentlichen Widmung betreibt. Allerdings fehlt eine formelle Übertragung dieser Anlagen sowie die Eigentumsbereinigung im Grundbuch.
Die Verwaltung hat festgestellt, dass die G. Neßlinger/ G. Krause GbR Anteile aus dem Straßenflurstück 41/18, Flur 1, Gemarkung Roggenstorf, auf welchem sich die zuvor genannten Anlagen befinden, den Erwerbern der beiden Flurstücke 41/12 u. 41/10 anteilig mitverkauft hat. Daraus ergab sich für die Verwaltung die Vermutung, dass die Straße Am Larmbarg als Privatstraße betrieben werden soll. Das wurde der GbR mit Schreiben vom 07.02.2013 mitgeteilt, der Winterdienst wurde außer Kraft gesetzt. Dem Klärungsgespräch zwischen Herrn Gert Neßlinger und Herrn Holger Janke folgte mit Schreiben vom 22.02.2013 (Posteingang am 01.03.2013) die Erklärung, die in der Satzung zum B-Plan Nr. 1 festgesetzten öffentlichen Anlagen: Straßenverkehrsfläche, Gehweg und Beleuchtung, übergeben zu wollen.
Da kein Vertrag zur Regelung vorliegt, ist ein Beschluss der Gemeindevertretung erforderlich. Die Anlagen sind der Gemeinde Roggenstorf im ordentlichen Zustand zu übergeben. Gebrauchspuren werden berücksichtigt, größere Schäden sind durch die GbR zuvor zu beseitigen. Dies erfolgt jedoch erst nach im Grundbuch gesichertem Eigentumsübergang des Flurstückes 41/18, Flur 1, Gemarkung Roggenstorf, an die Gemeinde Roggenstorf. Die Gemeinde besteht auf Übergabe eines Bestandsplanes dieser Anlagenteile in digitaler Form. Alle mit der Übergabe verbundenen Kosten trägt die GbR. Die Straßen- und Grundstücksentwässerungen bleiben von dieser Regelung unberührt, sie sind dem Zweckverband Grevesmühlen zu übergeben
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,1 MB
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2
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(wie Dokument)
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348,9 kB
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