Vorlage öffentlich - VO/06GV/2013-043

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Roggenstorf beschließt, die öffentlich festgesetzten Flächen mit den Anlagen: Straße, Gehweg, Beleuchtung, gemäß Sachverhalt in das Eigentum der Gemeinde zu übernehmen. Die Übergabe erfolgt kostenfrei für die Gemeinde.    

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Sachverhalt

Sachverhalt: Die Satzung über den Bebauungsplan Nr. 1 der Gemeinde Roggenstorf ist durch Veröffentlichung in der Ostseezeitung und den Lübecker Nachrichten am 08.05.1998 ortsüblich bekannt gemacht worden. Die Satzung ist mit Ablauf des 08.05.1998 in Kraft getreten. Üblicherweise regelt ein Erschließungsvertrag, dass die öffentlichen Anlagen wie Straßen, Gehwege, Spielplätze, Beleuchtungsanlagen usw.) in die Baulast der Gemeinde übertragen werden.

Dieser ist offensichtlich nicht zustande gekommen. Die Gemeinde hat jedoch durch ihr Handeln, wie die Durchführung des Winterdienstes, die Unterhaltung der Anlagen, Betrieb und Wartung der Beleuchtung, dokumentiert, dass sie diese Anlagen entsprechend der öffentlichen Widmung betreibt. Allerdings fehlt eine formelle Übertragung dieser Anlagen sowie die Eigentumsbereinigung im Grundbuch.

Die Verwaltung hat festgestellt, dass die G. Neßlinger/ G. Krause GbR Anteile aus dem Straßenflurstück 41/18, Flur 1, Gemarkung Roggenstorf, auf welchem sich die zuvor genannten Anlagen befinden, den Erwerbern der beiden Flurstücke 41/12 u. 41/10 anteilig mitverkauft hat. Daraus ergab sich für die Verwaltung die Vermutung, dass die Straße „Am Larmbarg“ als Privatstraße betrieben werden soll. Das wurde der GbR mit Schreiben vom 07.02.2013 mitgeteilt, der Winterdienst wurde außer Kraft gesetzt. Dem Klärungsgespräch zwischen Herrn Gert Neßlinger und Herrn Holger Janke folgte mit Schreiben vom 22.02.2013 (Posteingang am 01.03.2013) die Erklärung, die in der Satzung zum B-Plan Nr. 1 festgesetzten öffentlichen Anlagen: Straßenverkehrsfläche, Gehweg und Beleuchtung, übergeben zu wollen.

Da kein Vertrag zur Regelung vorliegt, ist ein Beschluss der Gemeindevertretung erforderlich. Die Anlagen sind der Gemeinde Roggenstorf im ordentlichen Zustand zu übergeben. Gebrauchspuren werden berücksichtigt, größere Schäden sind durch die GbR zuvor zu beseitigen. Dies erfolgt jedoch erst nach im Grundbuch gesichertem Eigentumsübergang des Flurstückes 41/18, Flur 1, Gemarkung Roggenstorf, an die Gemeinde Roggenstorf. Die Gemeinde besteht auf Übergabe eines Bestandsplanes dieser Anlagenteile in digitaler Form. Alle mit der Übergabe verbundenen Kosten trägt die GbR. Die Straßen- und Grundstücksentwässerungen bleiben von dieser Regelung unberührt, sie sind dem Zweckverband Grevesmühlen zu übergeben

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen: Anlagevermögen der Gemeinde wird erhöht, der Aufwendungen für Abschreibung Betrieb, Wartung, Reparatur und Instandsetzung stehen dagegen. 

 

 

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Anlagen

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