Informationsvorlage - VO/12SV/2013-303

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die Entwicklung des Bahnhofes und seines Umfeldes macht es erforderlich, die in der Gebhardstraße als Obdachlosenunterkünfte genutzten Container zu verlagern.

 

Am 10.09.2012 fand daher eine Beratung zur Eignung der folgenden möglichen Alternativ-Standorten mit Mitarbeitern des Landkreises Nordwestmecklenburg und der Stadt Grevesmühlen statt. Die Ergebnisse der Besprechung sind in nachstehender Tabelle zusammengefasst:

 

 

Nr.

Standort

Flur/

Flurstück/

Größe

Aus-weisung im F-Plan

Einschätzung der Eignung als Obdachlosenunterkunft

 

1

 

Sandstraße

(Grevesmühlen)

 

Flur 6

Flst. 146/6

2715 m²

 

„G“

Gewerb-liche Baufläche

 

Die Zulässigkeit ist im Baugenehmigungsverfahren zu klären.

Mit einem Lärmgutachten ist zudem sicherzustellen, dass die Immissionen der umliegenden Gewerbebetriebe nicht beeinträchtigend wirken.

Der Baugrund ist ebenfalls zu untersuchen.

 

 

2

 

Rehnaer Str. 1a / Jahnstraße

(Grevesmühlen)

 

Flur 7

Flst. 7

3054 m²

 

„W“

Wohn-baufläche

 

Eignung ist auf Grund der Immissionen des vorhandenen Gewerbebetriebes sowie des Verkehrslärmes (Straßen- und Bahnverkehr) fraglich.

 

 

3

 

Wismarsche Str.

[ehem. Jugendclub]

(Grevesmühlen)

 

Flur 12

Flst. 68/13 u.a.

2425 m²

 

„M“

Gemischte Baufläche

 

Der Standort ist grundsätzlich geeignet, da sich eine Obdachlosenunterkunft als weniger „geschütztes Wohnen“ in die nähere Umgebung der durch Wohnnutzung geprägten Wismarschen Straße einfügt.

 

 

4

 

Boienhagen

(Gemeinde Upahl)

 

Flur 1

Flst. 36/1

4907 m²

 

Fläche für die Land-wirtschaft

 

Vorhaben ist im Außenbereich grundsätzlich unzulässig.

 

 

Auswirkungen auf Leitbilder:

Schlüsselprojekt 2: Entwicklung des Bahnhofs und des Bahnhofumfeldes

 

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Anlagen

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