Vorlage öffentlich - VO/12SV/2008-068
Grunddaten
- Betreff:
-
Teilaufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes "Altstadt"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Marleen Steffen
- Verfasser:
- Steffen, Marleen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss Stadt Grevesmühlen
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Vorberatung
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01.09.2008
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Erledigt
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Bauausschuss Stadt Grevesmühlen
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Vorberatung
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04.09.2008
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Erledigt
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Hauptausschuss Stadt Grevesmühlen
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Vorberatung
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09.09.2008
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Erledigt
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Stadtvertretung Grevesmühlen
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Entscheidung
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29.09.2008
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Beschlussvorschlag
Die
Stadtvertretung beschließt die Teilaufhebung der Satzung über die förmliche
Festlegung des Sanierungsgebietes „Altstadt“ für den Bereich Schäfergang /
Großer Vogelsang / Kleiner Vogelsang / Große Voßstraße als Satzung.
Der
Satzungstext, die Flurstücksliste und der Lageplan sind als Anlage beigefügt
und Bestandteil des Beschlusses.
Die
Stadtvertretung beauftragt den Bügermeister, die Satzung nach Beschluss
auszufertigen und ortsüblich bekannt zu machen. Weiterhin ersucht der
Bürgermeister das zuständige Grundbuchamt, die Sanierungsvermerke in Abt. II
der Grundbücher der von dieser Teilaufhebungssatzung betroffenen Grundstücke zu
löschen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Im Rahmen der Durchführung einer städtebaulichen
Sanierungsmaßnahme i.S.v. § 136 Abs. 2 Satz 1 BauGB ist die Stadt Grevesmühlen
gemäß § 154 BauGB verpflichtet, für die durch durch die Sanierungsmaßnahme
bedingte (Boden)Werterhöhung der Grundstücke sog. Ausgleichsbeträge zu erheben.
Diese sind nach Abschluss der Sanierung zu entrichten. Betroffen hiervon sind
sämtliche Eigentümer von Grundstücken, die im förmlich festgelegten
Sanierungsgebiet „Altstadt“ belegen sind.
Das Land Mecklenburg-Vorpommern empfiehlt hierbei, vorrangig
von der vorfristigen und freiwilligen Ablösevereinbarung mit Eigentümern i.S.v.
§ 154 BauGB Gebrauch zu machen. Für die Kommune hat dies den Vorteil, dass bei
Abschluss dieser Vereinbarungen auf Bescheidungen verzichtet werden kann und
zudem kurzfristig dem kommunalen Sondervermögen „Altstadt“ Investitionsmittel
zur Verfügung stehen.
Den Eigentümern des
Bereiches Schäfergang / Großer Vogelsang / Kleiner Vogelsang / Große Voßstraße
wurden solche vorzeitigen und freiwilligen Ablösevereinbarungen angeboten und
zum großen Teil auch angenommen. Mit Stand vom 11.08.2008 sind 17 freiwillige
Vereinbarungen bei 22 Grundstücken für diesen Teilbereich abgeschlossen worden.
Das entspricht einem Anteil von ca. 77 %.
Der Stadtsanierung flossen damit 29.832,21 € zu.
Für den v.g. Teilbereich
sind die städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen abgeschlossen und die
Sanierungsziele erreicht. Aus diesem Grund soll dieser Teilbereich aus dem
förmlich festgelegten Sanierungsgebiet „Altstadt“ der Stadt Grevesmühlen
entlassen werden.
Die Satzung über die
förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Altstadt“ ist daher gemäß § 162
Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 i.V.m. Satz 2 BauGB für den o.g. Teilbereich aufzuheben.
Nach §
162 Abs. 2 Satz 1, 2 BauGB ergeht der Beschluss der Gemeinde, durch den die
förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes ganz oder teilweise aufgehoben
wird, als Satzung. Diese ist ortsüblich bekannt zu machen.
Gemäß §
162 Abs. 3 BauGB ersucht die Gemeinde das Grundbuchamt, die Sanierungsvermerke
zu löschen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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37 kB
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2
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(wie Dokument)
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1,7 MB
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3
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(wie Dokument)
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22,5 kB
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