04.09.2008 - 10 Teilaufhebung der Satzung über die förmliche Fe...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10
- Gremium:
- Bauausschuss Stadt Grevesmühlen
- Datum:
- Do., 04.09.2008
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Marleen Steffen
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Das hier in Rede stehende Teilgebiet ist das erste größte Gebiet, dass seit Inkrafttreten der Sanierungssatzung im Jahr 1991 aus dem Smierungsgebiet entlassen wird. Herr Prahler gibt zu diesem Zweck einen Rückblick über die Entwicklung dieses Quartiers. Mittels eines Lageplanes zeigt er die Gebäude auf, die neugebaut, mit oder ohne Städtebaufördermittel teilsaniert wurden oder unsaniert sind. Weiterhin zeigt Herr Prahler auf, welche Gebäude sich nicht an den Festsetzungen der Gestaltungssatzung halten und leider nicht so saniert wurden, wie es städtebaulich wünschenwert wäre. Gründe liegen darin, dass zum einen die Gestaltungssatzung erst im Jahr 1993 Inkraft getreten ist und zum anderen, dass einige Sanierungen auch ohne Fördermittel vollzogen wurden. Aber auch weniger strenge Kontrollen trugen dazu bei .
Beschluss:
Die Stadtvertretung beschließt die Teilaufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Altstadt“ für den Bereich Schäfergang / Großer Vogelsang / Kleiner Vogelsang / Große Voßstraße als Satzung.
Der Satzungstext, die Flurstücksliste und der Lageplan sind als Anlage beigefügt und Bestandteil des Beschlusses.
Die Stadtvertretung beauftragt den Bügermeister, die Satzung nach Beschluss auszufertigen und ortsüblich bekannt zu machen. Weiterhin ersucht der Bürgermeister das zuständige Grundbuchamt, die Sanierungsvermerke in Abt. II der Grundbücher der von dieser Teilaufhebungssatzung betroffenen Grundstücke zu löschen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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37 kB
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1,7 MB
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22,5 kB
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