01.09.2008 - 9 Teilaufhebung der Satzung über die förmliche Fe...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Prahler erläutert, dass diejenigen Grundstückseigentümer, die der freiwilligen Ablösevereinbarung nicht nachgekommen sind, nun mit der Teilaufhebung und anschließendem Bescheid Ausgleichsbeträge in voller Höhe zu zahlen haben.

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Der Finanzausschuss empfiehlt der Stadtvertretung folgenden Beschluss:

Die Stadtvertretung beschließt die Teilaufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Altstadt“ für den Bereich Schäfergang / Großer Vogelsang / Kleiner Vogelsang / Große Voßstraße als Satzung.

Der Satzungstext, die Flurstücksliste und der Lageplan sind als Anlage beigefügt und Bestandteil des Beschlusses.

Die Stadtvertretung beauftragt den Bügermeister, die Satzung nach Beschluss auszufertigen und ortsüblich bekannt zu machen. Weiterhin ersucht der Bürgermeister das zuständige Grundbuchamt, die Sanierungsvermerke in Abt. II der Grundbücher der von dieser Teilaufhebungssatzung betroffenen Grundstücke zu löschen.

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Abstimmungsergebnis:

Ja- Stimmen:               6

Nein- Stimmen:              0

Enthaltungen:              0

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Anlagen zur Vorlage