Vorlage öffentlich - VO/12SV/2012-244

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Bürgermeister wird in seinem Aufgabenbereich aufgefordert, den Bürgern/Innen, Institutionen und Unternehmen beim Landkreis Nordwestmecklenburg  bzw. beim Land Mecklenburg Vorpommern die Einführung des bewährten Kfz-Kennzeichenkürzels

 

                                                        „GVM“   für Grevesmühlen

 

zum frühestmöglichen Termin zu beantragen.

   

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Bei den betroffenen Städten (ehemalige Kreisstädte, ehemalige kreisfreie Städte und Kreisstädte in fusionierten Kreisen) stieß die Initiative größtenteils auf positive Resonanz. Viele der Kommunen versprechen sich von der Wiedereinführung einen Imagegewinn und hoffen auf die Steigerung ihrer überregionalen Bekanntheit und den damit verbundenen verbesserten Chancen im Bereich Tourismus und Gewerbeansiedlung. Darüber hinaus wird ein positiver Binnenmarketingimpuls erwartet, weil die große Zustimmung der Bevölkerung der durch die Kennungen symbolisierten Städte dafür spricht, dass die Kennzeichen die Identifikation mit der jeweiligen Stadt verbessern würde. Das Thema war in vielen Stadt-und Gemeinderäten bzw. Ortsbeiräten auf der Tagesordnung und wurde hauptsächlich befürwortet. In einigen Bundesländern wurden durch mehrere Städte gemeinschaftliche Erklärungen verfasst, in denen diese die Wiedereinführung der Altkennzeichen befürworten und das jeweilige Land aufgefordert wurde, die nötigen rechtlichen Schritte auf Bundesebene einzuleiten. In den Ländern Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen gingen die Städte auch direkt auf ihre Kreisverwaltungen zu, um das Thema voranzubringen. Besonders im Ruhrgebiet besteht die Situation, dass ehemalige kreisfreie Städte in andere Kreise und kreisfreien Städte eingegliedert wurden (z. B. Wattenscheid oder Wanne-Eickel). Auch hier sprachen sich die Stadtteilbevölkerung und die zuständigen Ortsbeiräte für die Wiedereinführung der ehemaligen Kennzeichenkürzel aus. In den östlichen Bundesländern besteht der Wunsch der Städte und der Bürger auf ein Altkennzeichen nach teilweise mehreren durchgeführten Gebietsreformen in besonderem Maß. In Sachsen können sich die Gemeinden, die sich für die Wiedereinführung des Altkennzeichens interessieren, direkt an das Landesverkehrsministerium wenden

In Mecklenburg-Vorpommern wurden mit der letzten durchgeführten Gebietsreform große Verwaltungseinheiten geschaffen, die erst noch zusammenwachsen müssen. In einigen dieser Landkreise bleiben die bisher genutzten Unterscheidungszeichen vorerst gültig, andere Kreise haben sich neue Kürzel zuweisen lassen. Die ehemaligen kreisfreien Städte Greifswald, Neubrandenburg, Stralsund und Wismar sowie der ehemalige Landkreis Rügen behalten ihre Ortskennungen dauerhaft in den neugebildeten Kreisen. Bei der Zulassungsstelle Bergen auf Rügen können die Bürger bei Zulassungen zwischen dem alten Kürzel „RÜG“ und dem neuen „VR“ wählen. Über die Beibehaltung der anderen Kürzel und die Wiedereinführung der alten bis 1994 gültigen Unterscheidungszeichen wird in Mecklenburg-Vorpommern diskutiert.

 

Wir sollten  Vorreiter in dieser Diskussion sein.

 

 

 

Information zum Einfluss dieser Entscheidung auf Leitbilder

Leitbild 1

Leitbild 2

Leitbild 3

Leitbild 4

Leitbild 5

Leitbild 6

 

 

 

 

 



 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

 

 

 

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Anlagen

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