Vorlage öffentlich - VO/12SV/2008-064
Grunddaten
- Betreff:
-
Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtung in Trägerschaft der Stadt Grevesmühlen ab 1. Oktober 2008
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Hauptamt
- Bearbeiter:
- Katrin Schulz
- Verfasser:
- Wulff, Manuela
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss Stadt Grevesmühlen
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Vorberatung
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01.09.2008
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09.09.2008
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Erledigt
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Kultur- und Sozialausschuss Stadt Grevesmühlen
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Vorberatung
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02.09.2008
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Erledigt
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Hauptausschuss Stadt Grevesmühlen
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Vorberatung
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09.09.2008
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Erledigt
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Finanzausschuss Stadt Grevesmühlen
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung Grevesmühlen
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Entscheidung
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29.09.2008
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Rechtsgrundlage
für diesen Beschluss ist das Kindertagesförderungsgesetz- KiföG M-V vom 1. April 2004 in Verbindung mit der 1. Satzung zur Änderung der
Gebührensatzung für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft
der Stadt Grevesmühlen vom 21.
Februar 2006.
Laut
§ 6 (2) der vorbezeichneten Satzung legt die Stadtvertretung auf Grundlage der
Platzkalkulation die Elternbeiträge fest.
Entsprechend
den gesetzlichen Vorgaben des KiföG M-V und den Vorgaben des Landkreises
Nordwestmecklenburgs (LK NWM) wurden von der Verwaltung die Platzkosten für die
Kindertageseinrichtung „Am Lustgarten 24 - 26“ in Grevesmühlen für die
Betreuungsformen Krippe, Kindergarten und Hort ab dem 1. September 2008 mit Wirkung ab 1. Oktober 2008 neu kalkuliert. Die
Kostenkalkulationen sind als Anlagen beigefügt.
Die
Entgeltverhandlungen mit dem zuständigen LK NWM erfolgen noch im September
2008. Die ausgereichten Anlagen sind daher als Antragsunterlagen zur
Verhandlung zu werten. Entsprechend der Verhandlungsergebnisse sind ggf.
Überarbeitungen erforderlich, die der Stadtvertretung entsprechend korrigiert
vorgelegt
werden.
In
Krippe, Kindergarten und Hort sind die Platzkosten deutlich im Bereich der
Personalkosten angestiegen. Dies ist auf die tariflichen Erhöhungen laut TvöD,
Maßnahmen der Altersteilzeit und die Schließung der städtischen Kindertageseinrichtung
„Hummelland“ zurückzuführen. Der Betreuungsbedarf im Kalkulationszeitraum macht
es notwendig, Personal aus der Kita „Hummelland“ in die Kita „Am Lustgarten“
umzusetzen. Hierbei handelt es sich um langjährige Mitarbeiterinnen der Stadt Grevesmühlen.
Durch
den Anstieg der Platzkosten erhöhen sich auch die Elternbeiträge und die
Anteile der Stadt Grevesmühlen als Wohnsitzgemeinde.
Bisher
hat die Stadtvertretung in Grevesmühlen über Jahre eine einheitliche Erhebung
von Elterngebühren in Krippe, Kindergarten und Hort durch eine freiwillige
Erhöhung ihres Wohnsitzgemeindeanteils über die gesetzliche Regelung und die
Absenkung des Elternanteils ermöglicht. Dadurch wurden die Eltern in hohem Maße
finanziell entlastet. Die
Elterngebühren in der Stadt Grevesmühlen liegen seit Jahren weit unter den
Elternbeiträgen im Landkreis Nordwestmecklenburg und dem Raum Wismar.
Bei
einer Umsetzung der gesetzlichen Regelung der Beteiligung der Eltern und der
Wohnsitzgemeinde mit je 50%, würden die bisherigen Elternbeiträge dramatisch ansteigen.
Der
Nachtragshaushalt 2008 liegt der Stadtvertretung in diesem Sitzungsturnus zur
Beschlussfassung vor.
Um
den Ausgleich des Verwaltungshaushaltes herzustellen, müssen dem
Verwaltungshaushalt aus dem Vermögenshaushalt 290.500 Euro zugeführt werden.
Das
bedeutet, dass der Verwaltungshaushalt nicht in der Lage ist, einen Überschuss
für die Investitionen zu erwirtschaften und ein Substanzverzehr eintritt.
Gegenüber den Vorjahren haben sich die Reserven der Stadt Grevesmühlen
erheblich verringert.
Angesichts
der Entwicklung der Finanzkraft und der Pflichtaufgaben der Stadt Grevesmühlen
hat die Verwaltung dennoch nach einer Möglichkeit der finanziellen Entlastung
für die Eltern und die Stadt Grevesmühlen gesucht.
Dabei
wurden die Platzkosten der Kindertageseinrichtungen der freien Träger im
Stadtgebiet sowie Elternbeiträge der Bereiche LK NWM und Wismar mit
herangezogen.
Anhand
dieser Orientierungsgrößen hat die Verwaltung zur Beratung in den
Fachausschüssen zunächst einen Vorschlag für eine finanzielle Beteiligung der
Stadt Grevesmühlen je Platz/Betreuungsform/Monat für die Kita „Am Lustgarten 24
- 26“ vorgeschlagen (Stand
20.08.2008). Dabei hätte auch
weiterhin die Wohnsitzgemeindenbeteiligung der Stadt Grevesmühlen über
die gesetzliche Regelung von 50% erfolgen müssen.
Aus
der Diskussion des Finanzausschusses am 1. September 2008 erarbeitete die
Verwaltung eine neue Variante. Insbesondere
lag dem Finanzausschuss eine ausgewogene und zumutbare Erhöhung der Elternbeiträge
für Krippen-, Kindergarten- und Hortplätze am Herzen. Er bat die Verwaltung
eine Variante mit einer
Absenkung der Elternbeiträge in der Krippe auf 185 € für einen Ganztagsplatz
über eine ausgleichende Anhebung der Elternbeiträge im Kindergarten auf 125 €
für einen Ganztagsplatz zu prüfen. Die Höhe der Elterngebühren für die
Teilzeitbetreuung in Krippe und Kindergarten sollten analog angepasst werden. Die
Beratungsunterlagen wurden entsprechend überarbeitet und dem Kultur- und
Sozialausschuss am 2. September 2008 als Tischvorlage zur Beratung vorgelegt.
Dieser sprach sich einstimmig für die „Anlage 1 mit der Variante laut
Vorschlag des Finanzausschusses vom 01.09.2008 (Stand 02.09.2008)“ aus. |
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Am
4. September 2008 hat das DRK seine Kostenverhandlungen für die neue Kita „Die Weltentdecker“ mit dem LK NWM
abschließen können. Die Ergebnisse machten erneut eine Überarbeitung der
Beratungsunterlagen erforderlich, da die bisher von der Verwaltung und dem
Finanzausschuss vorgeschlagenen Varianten aufgrund der verhandelten
Gesamtplatzkosten so nicht mehr in die Praxis umgesetzt werden können.
Die
überarbeiteten Beratungsunterlagen wurden zur gemeinsamen Sitzung des Haupt-
und Finanzausschusses am 9. September 2008 als Tischvorlage ausgereicht.
Beide
Ausschüsse stimmten der „Anlage 1 mit Stand vom 4.09.2008 unter
Berücksichtigung des Vorschlages des Finanzausschusses vom 01.09.2008 und den
Ergebnissen der Entgeltverhandlungen des DRK vom 04.09.2008“ mehrheitlich zu
und empfehlen der Stadtvertretung diese zu beschließen.
Die „Anlage 1“ zu der Beschlussvorlage vom 12.08.2008 wurde entsprechend von der Verwaltung überarbeitet (Stand 04.09.2008). Die Änderungen sind farblich ausgewiesen.
