Vorlage öffentlich - VO/12SV/2008-064

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Stadtvertretung beschließt die Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtung „Am Lustgarten 24 - 26“ in der Trägerschaft der Stadt Grevesmühlen ab dem 1. Oktober 2008 gemäß Anlage 1.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Rechtsgrundlage für diesen Beschluss ist das Kindertagesförderungsgesetz- KiföG M-V vom 1.  April  2004 in Verbindung mit der 1. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Grevesmühlen vom 21.  Februar 2006.

Laut § 6 (2) der vorbezeichneten Satzung legt die Stadtvertretung auf Grundlage der Platzkalkulation die Elternbeiträge fest.

 

Entsprechend den gesetzlichen Vorgaben des KiföG M-V und den Vorgaben des Landkreises Nordwestmecklenburgs (LK NWM) wurden von der Verwaltung die Platzkosten für die Kindertageseinrichtung „Am Lustgarten 24 - 26“ in Grevesmühlen für die Betreuungsformen Krippe, Kindergarten und Hort ab dem 1.  September 2008 mit Wirkung ab 1.  Oktober 2008 neu kalkuliert. Die Kostenkalkulationen sind als Anlagen beigefügt.

 

Die Entgeltverhandlungen mit dem zuständigen LK NWM erfolgen noch im September 2008. Die ausgereichten Anlagen sind daher als Antragsunterlagen zur Verhandlung zu werten. Entsprechend der Verhandlungsergebnisse sind ggf. Überarbeitungen erforderlich, die der Stadtvertretung entsprechend korrigiert

vorgelegt werden.

 

In Krippe, Kindergarten und Hort sind die Platzkosten deutlich im Bereich der Personalkosten angestiegen. Dies ist auf die tariflichen Erhöhungen laut TvöD, Maßnahmen der Altersteilzeit und die Schließung der städtischen Kindertageseinrichtung „Hummelland“ zurückzuführen. Der Betreuungsbedarf im Kalkulationszeitraum macht es notwendig, Personal aus der Kita „Hummelland“ in die Kita „Am Lustgarten“ umzusetzen. Hierbei handelt es sich um langjährige Mitarbeiterinnen der Stadt Grevesmühlen.

 

Durch den Anstieg der Platzkosten erhöhen sich auch die Elternbeiträge und die Anteile der Stadt Grevesmühlen als Wohnsitzgemeinde. 

Bisher hat die Stadtvertretung in Grevesmühlen über Jahre eine einheitliche Erhebung von Elterngebühren in Krippe, Kindergarten und Hort durch eine freiwillige Erhöhung ihres Wohnsitzgemeindeanteils über die gesetzliche Regelung und die Absenkung des Elternanteils ermöglicht. Dadurch wurden die Eltern in hohem Maße finanziell entlastet.  Die Elterngebühren in der Stadt Grevesmühlen liegen seit Jahren weit unter den Elternbeiträgen im Landkreis Nordwestmecklenburg und dem Raum Wismar.

 

Bei einer Umsetzung der gesetzlichen Regelung der Beteiligung der Eltern und der Wohnsitzgemeinde mit je 50%, würden die bisherigen  Elternbeiträge dramatisch ansteigen.

 

Der Nachtragshaushalt 2008 liegt der Stadtvertretung in diesem Sitzungsturnus zur Beschlussfassung vor.

Um den Ausgleich des Verwaltungshaushaltes herzustellen, müssen dem Verwaltungshaushalt aus dem Vermögenshaushalt 290.500 Euro zugeführt werden.

Das bedeutet, dass der Verwaltungshaushalt nicht in der Lage ist, einen Überschuss für die Investitionen zu erwirtschaften und ein Substanzverzehr eintritt. Gegenüber den Vorjahren haben sich die Reserven der Stadt Grevesmühlen erheblich verringert.

 

Angesichts der Entwicklung der Finanzkraft und der Pflichtaufgaben der Stadt Grevesmühlen hat die Verwaltung dennoch nach einer Möglichkeit der finanziellen Entlastung für die Eltern und die Stadt Grevesmühlen gesucht.

Dabei wurden die Platzkosten der Kindertageseinrichtungen der freien Träger im Stadtgebiet sowie Elternbeiträge der Bereiche LK NWM und Wismar mit herangezogen.

Anhand dieser Orientierungsgrößen hat die Verwaltung zur Beratung in den Fachausschüssen zunächst einen Vorschlag für eine finanzielle Beteiligung der Stadt Grevesmühlen je Platz/Betreuungsform/Monat für die Kita „Am Lustgarten 24 - 26“  vorgeschlagen (Stand 20.08.2008).  Dabei hätte auch weiterhin die Wohnsitzgemeindenbeteiligung der Stadt Grevesmühlen über die gesetzliche Regelung von 50% erfolgen müssen.

 

Aus der Diskussion des Finanzausschusses am 1. September 2008 erarbeitete die Verwaltung eine neue Variante.

Insbesondere lag dem Finanzausschuss eine ausgewogene und zumutbare Erhöhung der Elternbeiträge für Krippen-, Kindergarten- und Hortplätze am Herzen. Er bat die Verwaltung eine Variante  mit einer Absenkung der Elternbeiträge in der Krippe auf 185 € für einen Ganztagsplatz über eine ausgleichende Anhebung der Elternbeiträge im Kindergarten auf 125 € für einen Ganztagsplatz zu prüfen. Die Höhe der Elterngebühren für die Teilzeitbetreuung in Krippe und Kindergarten sollten analog angepasst werden.

Die Beratungsunterlagen wurden entsprechend überarbeitet und dem Kultur- und Sozialausschuss am 2. September 2008 als Tischvorlage zur Beratung vorgelegt. Dieser sprach sich einstimmig für die „Anlage 1 mit der Variante laut Vorschlag des Finanzausschusses vom 01.09.2008 (Stand 02.09.2008)“ aus.

 

Am 4. September 2008 hat das DRK seine Kostenverhandlungen für die neue Kita  „Die Weltentdecker“ mit dem LK NWM abschließen können. Die Ergebnisse machten erneut eine Überarbeitung der Beratungsunterlagen erforderlich, da die bisher von der Verwaltung und dem Finanzausschuss vorgeschlagenen Varianten aufgrund der verhandelten Gesamtplatzkosten so nicht mehr in die Praxis umgesetzt werden können. 

Die überarbeiteten Beratungsunterlagen wurden zur gemeinsamen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 9. September 2008 als Tischvorlage ausgereicht.

Beide Ausschüsse stimmten der „Anlage 1 mit Stand vom 4.09.2008 unter Berücksichtigung des Vorschlages des Finanzausschusses vom 01.09.2008 und den Ergebnissen der Entgeltverhandlungen des DRK vom 04.09.2008“ mehrheitlich zu und empfehlen der Stadtvertretung diese zu beschließen.

 

Die „Anlage 1“ zu der Beschlussvorlage vom 12.08.2008 wurde entsprechend von der Verwaltung überarbeitet (Stand 04.09.2008). Die Änderungen sind farblich ausgewiesen.

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