Vorlage öffentlich - VO/12SV/2012-193

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1.      Die Stadtvertretung der Stadt Grevesmühlen beschließt die Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes nach § 12 (2) BauGB für die Errichtung eines Autohauses in Grevesmühlen südlich der Wismarschen Straße und westlich des Grünen Weges auf der Grundlage des Antrages vom 21.05.2012 des Inhabers des Autohauses Martens, Herrn Ulrich Martens, Badstüberbruch 29, 23936 Grevesmühlen (s. Anlage). 

      Der Flächennutzugsplan ist in diesem Zusammenhang anzupassen.

 

2.              Voraussetzung für den Beginn und die Einleitung  des Verfahrens ist die Regelung

      zur Übernahme von Aufwendungen in einem städtebaulichen Vertrag.

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Der Antragsteller plant auf den in der Anlage gekennzeichneten Flurstücken der Flur 12, Gemarkung Grevesmühlen den Neubau eines Autohauses mit Schauraum, Werkstatt und Lager. Abstimmungen zum Erwerb der Flächen laufen derzeitig.

 

Um Baurecht für das geplante Vorhaben zu schaffen, ist die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes erforderlich. Der Flächennutzungsplan ist in diesem Zusammenhang ebenfalls anzupassen.

 

Mit Schreiben vom 21.05.2012 hat der Antragsteller auf der Grundlage des § 12 (2) BauGB einen Antrag auf Einleitung  eines Verfahrens zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gestellt (s. Anlage).

 

Die Stadt hat gemäß § 12 (2) BauGB über den Antrag nach pflichtgemäßen Ermessen zu entscheiden.

 

 

 

 

Information zum Einfluss dieser Entscheidung auf Leitbilder

 

Leitbild 3 - Grevesmühlen, die Stadt des Kleingewerbes und des Mittelstands

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Der Antragsteller hat sich zur Übernahme sämtlicher anfallenden Kosten verpflichtet.

 

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Anlagen

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