18.06.2012 - 12 Antrag auf Einleitung eines Verfahrens zur Aufs...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 12
- Gremium:
- Stadtvertretung Grevesmühlen
- Datum:
- Mo., 18.06.2012
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Gabriele Matschke
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Neumann bittet um einige Informationen zur Beschlussvorlage.
Herr Prahler macht Ausführungen zur Beschlussvorlage.
Herr Schiffner fordert die Bürger auf, sich an den Ausschusssitzungen zu beteiligen und ihre Meinung zu äußern.
Herr Reppenhagen erläutert die Diskussion aus dem Bauausschuss.
Herr Krohn betont, das ein Gebäude an dem Standort sogar vorteilhaft ist, da dies den Lärm der Straße dämmt.
Herr Schönfeldt ist befangen und übergibt die Leitung an seinen Stellvertreter, Herrn Siegerth.
Beschluss:
1. Die Stadtvertretung der Stadt Grevesmühlen beschließt die Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes nach § 12 (2) BauGB für die Errichtung eines Autohauses in Grevesmühlen südlich der Wismarschen Straße und westlich des Grünen Weges auf der Grundlage des Antrages vom 21.05.2012 des Inhabers des Autohauses Martens, Herrn Ulrich Martens, Badstüberbruch 29, 23936 Grevesmühlen (s. Anlage).
Der Flächennutzugsplan ist in diesem Zusammenhang anzupassen.
2. Voraussetzung für den Beginn und die Einleitung des Verfahrens ist die Regelung
zur Übernahme von Aufwendungen in einem städtebaulichen Vertrag.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,5 MB
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