07.06.2012 - 6 Antrag auf Einleitung eines Verfahrens zur Aufs...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Herr Prahler leitet ein, dass das Autohaus Martens zur Verbesserung seiner Betriebsstätte die Vergrößerung und Verlagerung seines Betriebes anstrebt. Die Standortsuche erfolgte gemeinsam mit der Stadt Grevesmühlen.

 

Herr Mahnel stellt das Plangebiet und das Plankonzept vor. Herr macht deutlich, dass die umgebenden Bebauung im Planverfahren berücksichtigt wird.

 

Herr Reppenhagen stellt klar, dass die Anwohner ein schützenwertes Interesse an gesunden Wohnverhältnissen haben. Damit eine Untersuchung jedoch stattfinden kann, muss zunächst der Einleitungsbeschluss erfolgen.

 

Herr Wellmann erklärt, dass das benachbarte Wohngebiet ein ohnehin gebeuteltes Gebiet ist und spricht sich gegen eine Gewerbeansiedlung an der Wismarschen Str. bis zum Grünen Weg aus.

 

Herr Hamouz äußert, man müsse den Vorhabenträger vor immensen Investitionen (auch in Bezug des Schallschutzes) schützen.

 

Herr Bräunig erklärt, dass ein Autohaus ein ruhiges Gewerbe darstellt.

 

Ein Anwohner macht deutlich, dass er nicht vor einer Lärmschutzwand wohnen möchte. Zudem befürchte er den Wertverlust seines Grundstückes. Außerdem gebe es noch genügend andere Gebiete für die Ansiedelung.

 

Herr Wellmann fragt ebenfalls nach weiteren Alternativstandorten.

Herr Prahler erläutert, dass es im Industrie- und Gewerbegebiet (B29) keine Flächen zur Verfügung stehen, die von der Straße einsehbar sind. Der ehem. Shell-Standort steht nicht im Eigentum der Stadt. Ein Standort "Zur Ton Weide" ist für einen Betrieb, der auf Publikumsverkehr angewiesen ist, ungünstig.

 

Herr Schulz erklärt, dass im Mischgebiet Gewerbe möglich ist.

 

Herr Baetke fragt Herrn Martens, ob es Erfahrungen anderer Autohäuser gibt.

Herr Martens antwortet, dass in Groß Grönau ein doppelt so großes Autohauses in mitten eines Wohngebietes belegen ist. Dort gibt es keine Beeinträchtigungen. Herr Martens macht auf die Öffnungszeiten aufmerksam (MO - FR: bis 18:00 Uhr; SA bis Mittag). Zudem bringen die Gebäude selbst einen gewissen Schallschutz.

 

Die Frage von Herrn Hamouz, ob auch eine Lackieranlage entsteht, verneint Herr Martens. Diese verbleibt am alten Standort.

 

Herr Wulff macht darauf aufmerksam, dass das Autohaus ohne weiteres seinen Standort aus Grevesmühlen verlagern könnte. Damit Autohaus Martens in Grevesmühlen bleibt, sollte es unterstützt werden.

 

Eine Anwohnern bittet darum, auch die Interessen der Anlieger zu verstehen.

Herr Schulz macht daraufhin auf die Öffentlichkeitsbeteiligung im Bauleitverfahren aufmerksam.

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Empfehlung des Bauausschusses:

 

  1. Stadtvertretung der Stadt Grevesmühlen beschließt die Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes nach § 12 (2) BauGB für die Errichtung eines Autohauses in Grevesmühlen südlich der Wismarschen Straße und westlich des Grünen Weges auf der Grundlage des Antrages vom 21.05.2012 des Inhabers des Autohauses Martens, Herrn Ulrich Martens, Badstüberbruch 29, 23936 Grevesmühlen (s. Anlage). 

      Der Flächennutzugsplan ist in diesem Zusammenhang anzupassen.

 

2.Voraussetzung für den Beginn und die Einleitung  des Verfahrens ist die Regelung

      zur Übernahme von Aufwendungen in einem städtebaulichen Vertrag.

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Abstimmungsergebnis:

Ja- Stimmen: 5

Nein- Stimmen:1

Enthaltungen:0

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Anlagen zur Vorlage