Vorlage öffentlich - VO/11GV/2012-025
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss zur Änderung der Regelung des § 10 der Erschließungsvereinbarung vom 04.08.2010 mit der H & K Grundbesitz GmbH & Co. KG Warnow
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Holger Janke
- Verfasser:
- Holger Janke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Warnow
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Entscheidung
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30.05.2012
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Der § 10 der Erschließungsvereinbarung vom 04.08.2010 regelt folgendes:
§ 10 Sicherheitsleistungen
Nach der Abnahme der Maßnahme und Vorlage der Unterlagen laut § 8 dieses
Vertrages ist für die Dauer der Gewährleistung eine Gewährleistungsbürgschaft in
Höhe von 5.000,00 vorzulegen.
Das ist seinerzeit so festgelegt worden, da keine Baukosten benannt wurden. Üblich ist ansonsten die Regelung der VOB, 3 % der Abrechnungssumme als Sicherheit zur Erfüllung eventueller Gewährleistungsansprüche beim AG zu hinterlegen.
Die H & K Grundbesitz GmbH & Co. KG hat bereits die Abtretung der Ansprüche aus der Bürgschaft der Fa. LUT Gadebusch zu Gunsten der Gemeinde Warnow in Höhe von 1.902,08 schriftlich erklärt. Den anderen Teil der Bürgschaft erhält der Zweckverband Grevesmühlen zur Sicherung der an ihn übergebenen Anlagen.
Gemäß o. a. Vereinbarung müsste die H & K Grundbesitz GmbH & Co. KG eine separate Bürgschaft in Höhe von 3.097,92 an die Gemeinde Warnow übergeben. Diese verursacht für die H & K Grundbesitz GmbH & Co. KG zusätzliche Kosten.
Das hat Herr Krolow bei Ausfertigung dieser Vertragsregelung nicht erkannt. Er hat darum um Änderung dieser Regelung gebeten.
Die Verwaltung empfiehlt der Gemeinde, die Änderung der Regelung des § 10 der Erschließungsvereinbarung vom 04.08.2010 wie folgt zu beschließen.
§ 10 Sicherheitsleistungen
Nach der Abnahme der Maßnahme und Vorlage der Unterlagen laut § 8 dieses Vertrages hat die
H & K Grundbesitz GmbH & Co. KG für die Dauer der Gewährleistung eine Sicherheit in Höhe
von 1.902,08 aus der Gewährleistungsbürgschaft der ausführenden Firma an die Gemeinde
Warnow abzutreten.
