30.05.2012 - 7 Beschluss zur Änderung der Regelung des § 10 de...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Gremium:
- Gemeindevertretung Warnow
- Datum:
- Mi., 30.05.2012
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Holger Janke
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Sachverhalt:
Der § 10 der Erschließungsvereinbarung vom 04.08.2010 regelt folgendes:
§ 10 Sicherheitsleistungen
Nach der Abnahme der Maßnahme und Vorlage der Unterlagen laut § 8 dieses Vertrages ist für die Dauer der Gewährleistung eine Gewährleistungsbürgschaft in Höhe von 5.000,00 € vorzulegen.
Das ist seinerzeit so festgelegt worden, da keine Baukosten benannt wurden. Üblich ist ansonsten die Regelung der VOB, 3 % der Abrechnungssumme als Sicherheit zur Erfüllung eventueller Gewährleistungsansprüche beim AG zu hinterlegen.
Die H & K Grundbesitz GmbH & Co. KG hat bereits die Abtretung der Ansprüche aus der Bürgschaft der Fa. LUT Gadebusch zu Gunsten der Gemeinde Warnow in Höhe von 1.902,08 € schriftlich erklärt. Den anderen Teil der Bürgschaft erhält der Zweckverband Grevesmühlen zur Sicherung der an ihn übergebenen Anlagen.
Gemäß o. a. Vereinbarung müsste die H & K Grundbesitz GmbH & Co. KG eine separate Bürgschaft in Höhe von 3.097,92 € an die Gemeinde Warnow übergeben. Diese verursacht für die H & K Grundbesitz GmbH & Co. KG zusätzliche Kosten.
Das hat Herr Krolow bei Ausfertigung dieser Vertragsregelung nicht erkannt. Er hat darum um Änderung dieser Regelung gebeten.
Die Verwaltung empfiehlt der Gemeinde, die Änderung der Regelung des § 10 der Erschließungsvereinbarung vom 04.08.2010 wie folgt zu beschließen.
§ 10 Sicherheitsleistungen
Nach der Abnahme der Maßnahme und Vorlage der Unterlagen laut § 8 dieses Vertrages hat die H & K Grundbesitz GmbH & Co. KG für die Dauer der Gewährleistung eine Sicherheit in Höhe von 1.902,08 € aus der Gewährleistungsbürgschaft der ausführenden Firma an die Gemeinde Warnow abzutreten.
Beschluss:
Die Gemeinde Warnow beschließt, die Änderung der Regelung des § 10 der Erschließungsvereinbarung vom 04.08.2010 gemäß Wortlaut im Sachverhalt und beauftragt die Verwaltung mit der Ausfertigung.
