Vorlage öffentlich - VO/12SV/2011-106
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung der Stadt Grevesmühlen über den Bebauungsplan Nr. 34 "Wohngebiet Mühlenblick" östlich des Rosenweges
hier: Aufstellungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Gabriele Matschke
- Verfasser:
- G. Matschke
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bauausschuss Stadt Grevesmühlen
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Vorberatung
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10.11.2011
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Erledigt
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Hauptausschuss Stadt Grevesmühlen
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Vorberatung
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15.11.2011
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Erledigt
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Stadtvertretung Grevesmühlen
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Entscheidung
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05.12.2011
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Beschlussvorschlag
1. Die Stadtvertretung der Stadt Grevesmühlen fasst den Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 34 für das Wohngebiet Mühlenblick östlich des Rosenweges.
2. Die Abgrenzung des Plangebietes ist dem beigefügten Plan zu entnehmen.
3. Die Planungsziele bestehen in folgendem:
- Ausgestaltung einer arrondierenden Wohnsiedlung in landschaftlich reizvoller Lage.
- Klärung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung der Bebauung unter Berücksichtigung der Umgebung in der Nachbarschaft.
- Einbeziehung des Grevesmühlener Energiehauses.
- Überprüfung von Anbindungsvarianten des Gebietes an das überörtliche Verkehrsnetz, an die Klützer Straße.
4. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
5. Die Planungsanzeige an die für Raumordnung und Landesplanung zuständigen Behörden und Stellen ist vorzunehmen. Mit den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit sind frühzeitige Abstimmungen im Sinne des § 3 Abs. 1 BauGB und im Sinne des § 4 Abs. 1 BauGB zu führen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Stadt Grevesmühlen stellt für den Bereich an der Klützer Straße, östlich des Rosenweges bereits einen Bebauungsplan auf. Mit dem Bebauungsplan Nr. 30 sind unter Berücksichtigung vorhandener Verkehrsanlagen bereits Grundstücke planungsrechtlich vorbereitet. Nunmehr besteht die Absicht darin, ein gesamtheitliches Konzept für die bauliche Entwicklung vorzubereiten. Flächen östlich des Bebauungsplanes Nr. 30 sollen zusätzlich für eine Bebauung in siedlungstypischer Bauweise vorbereitet werden.
Es ist vorgesehen, das Grevesmühlener Energiehaus in die Gesamtgestaltung einzubinden. Aus landschaftlichen Gegebenheiten ist der Mühlenblick zu berücksichtigen.
Information zum Einfluss dieser Entscheidung auf Leitbilder | |||||||
Leitbild 1 | Leitbild 2 | Leitbild 3 | Leitbild 4 | Leitbild 5 | Leitbild 6 | Leitbild 7 | Leitbild 8 |
| Grevesmüh-len, die wachsende Stadt Projekt 18 |
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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66,6 kB
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