15.11.2011 - 11 Satzung der Stadt Grevesmühlen über den Bebauun...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

1.       Die Stadtvertretung der Stadt Grevesmühlen fasst den Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 34 für das „Wohngebiet Mühlenblick“ östlich des Rosenweges.

2.      Die Abgrenzung des Plangebietes ist dem beigefügten Plan zu entnehmen.

3.      Die Planungsziele bestehen in folgendem:

-          Ausgestaltung einer arrondierenden Wohnsiedlung in landschaftlich reizvoller Lage.

-          Klärung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung der Bebauung unter Berücksichtigung der Umgebung in der Nachbarschaft.

-          Einbeziehung des Grevesmühlener Energiehauses.

-          Überprüfung von Anbindungsvarianten des Gebietes an das überörtliche Verkehrsnetz, an die Klützer Straße.

4.      Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

5.      Die Planungsanzeige an die für Raumordnung und Landesplanung zuständigen Behörden und Stellen ist vorzunehmen. Mit den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit sind frühzeitige Abstimmungen im Sinne des § 3 Abs. 1 BauGB und im Sinne des § 4 Abs. 1 BauGB zu führen.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja- Stimmen:               7

Nein- Stimmen:              0

Enthaltungen:              0

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Anlagen zur Vorlage