Vorlage öffentlich - VO/12SV/2011-090
Grunddaten
- Betreff:
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Anpassung des öffentlich-rechtlichen Vertrages zwischen der Stadt Grevesmühlen und dem Amt Grevesmühlen-Land vom 19.11.2003 sowie Beschluss zur Verwaltungsumlage 2010
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Finanzen
- Bearbeiter:
- Kristine Lenschow
- Verfasser:
- Lenschow, Kristine
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Rechnungsprüfungsausschuss Stadt Grevesmühlen
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Vorberatung
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Erledigt
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Rechnungsprüfungsausschuss Stadt Grevesmühlen
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Vorberatung
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Erledigt
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Finanzausschuss Stadt Grevesmühlen
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Vorberatung
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14.11.2011
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Erledigt
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Hauptausschuss Stadt Grevesmühlen
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Vorberatung
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15.11.2011
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Erledigt
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Stadtvertretung Grevesmühlen
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Entscheidung
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05.12.2011
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Beschlussvorschlag
Die Stadtvertretung beschließt die Änderung des in § 5 Absatz 2 des öffentlich-rechtlichen Vertrages zwischen der Stadt Grevesmühlen und dem Amt Grevesmühlen-Land vom 19.11.2003 festgelegten Umlagesatzes für die Personalkosten auf 41,2 % ab dem Umlagejahr 2010.
Die Stadtvertretung beschließt die Änderung der Anlage zu § 5 des öffentlich-rechtlichen Vertrages zwischen der Stadt Grevesmühlen und dem Amt Grevesmühlen-Land vom 19.11.2003 (in die Umlage einfließende Haushaltsstellen bzw. Produktsachkonten).
Die Stadtvertretung nimmt die anliegende Abrechnung der Verwaltungsumlage für das Jahr 2010 nach Prüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss zur Kenntnis.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Seit dem 01.01.2009 führt die Stadt Grevesmühlen ihren Haushalt nach den Regeln des Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens (kurz: NKHR) auf doppischer Grundlage.
Dies ist mit dem Wegfall der bisherigen Unterabschnitte und Haushaltsstellen und der Einrichtung neuer Produkte und Produktsachkonten verbunden. Ein wesentlicher Grundgedanke des NKHR ist es, auch die Leistungsbeziehungen zwischen den Produkten (über Umlagen und interne Leistungsverrechnungen) zu zeigen und damit nachzuweisen, was die einzelnen Produkte wirklich kosten und welche Leistungen sie erbringen.
Ausgangsbasis für die Ermittlung der Umlagesätze in Vorbereitung der Verwaltungsgemeinschaft war 2003 das Verhältnis der Personalkosten von Amt und Stadt. Hieraus ergab sich der ursprüngliche Schlüssel von 30% für das Amt. Außerdem wurde festgelegt, welche Haushaltsstellen hierbei Berücksichtigung finden. Ab dem Haushaltsjahr 2005 (Beschlüsse zur Änderung der Umlagesätze aufgrund der Zuordnung der Gemeinde Gägelow vom 26.06.2006 (Amt) und 03.07.2006 (Stadt)) wurde der Satz auf 38,7% erhöht.
Mit der Bildung der neuen Produkte ab 01.01.2009 wurden Personalkosten, die bisher 100% in einem Unterabschnitt zu finden waren, auf mehrere Produkte verteilt. Darunter befinden sich auch solche Produkte, die nur der Aufgabenerfüllung der Stadt dienen, wie zum Beispiel die städtebaulichen Sondervermögen oder der Stadtbus. Daher werden die Personalaufwendungen dieser Produkte künftig nicht mehr in den umlagefähigen Aufwendungen berücksichtigt. Der Umlagesatz wurde daraufhin neu berechnet, um das ursprünglich ermittelte Verhältnis wieder herzustellen. Wären diese Anteile bereits bei der Ermittlung der Umlagefaktoren 2003 herausgerechnet worden, hätte sich schon damals ein höherer Umlagefaktor ergeben.
Weiterhin wurden entsprechend der Empfehlung des Amtsausschusses vom 02.05.2011 die Personalaufwendungen um den Betrag erweitert, den das Amt bisher der Stadt neben der Verwaltungsumlage für die Betreuung der Gemeindearbeiter, 1-Euro-Jobber und sonstigen geförderten Maßnahmen erstattet hat (aktuell 35.730,91 Euro). Diese Kosten waren seinerzeit nicht im öffentlich-rechtlichen Vertrag berücksichtigt worden, da anfangs noch eine 100%ige Gegenfinanzierung durch das Arbeitsamt erfolgte, die 2005 auslief.
Um die Abrechnung der Verwaltungsumlage für beide Vertragsparteien so transparent wie möglich zu gestalten, wurde auch die Anlage zum öffentlich-rechtlichen Vertrag geändert und die bisherigen Haushaltsstellen durch die neuen Produktsachkonten ersetzt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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18 kB
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2
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(wie Dokument)
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54,5 kB
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3
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(wie Dokument)
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130 kB
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