Vorlage öffentlich - VO/12SV/2024-2127
Grunddaten
- Betreff:
-
1. Nachtragshaushaltssatzung/1. Nachtragshaushaltsplan 2024 der Stadt Grevesmühlen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Finanzen
- Bearbeiter:
- Kristine Lenschow
- Verfasser:
- Lenschow, Kristine
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Finanzausschuss Stadt Grevesmühlen
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Vorberatung
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04.11.2024
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Erledigt
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Hauptausschuss Stadt Grevesmühlen
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Vorberatung
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14.11.2024
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Erledigt
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Stadtvertretung Grevesmühlen
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Entscheidung
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02.12.2024
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Beschlussvorschlag
Die Stadtvertretung beschließt die 1. Nachtragshaushaltssatzung und den 1. Nachtragshaushaltsplan der Stadt Grevesmühlen für das Jahr 2024.
Die Stadtvertretung nimmt von den beigefügten Wirtschafts- und Finanzplänen der kommunalen Gesellschaften Kenntnis und ermächtigt die Vertreter der Stadt Grevesmühlen in den Aufsichtsräten dieser Gesellschaften, den ausgewiesenen Kreditrahmen zur Durchführung der Investitionsprogramme 2024 zuzustimmen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Gemäß den Bestimmungen des § 48 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern hat die Stadt unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Aufwendungen bei einzelnen Aufwandspositionen in einem im Verhältnis zu den Gesamtaufwendungen erheblichen Umfang getätigt werden sollen oder müssen sowie bisher nicht veranschlagte Auszahlungen für Investitionen oder Investitionsförderungsmaßnahmen geleistet werden sollen. Die Wertgrenzen hierzu sind in der Haushaltssatzung zum Doppelhaushalt 2023/2024 festgelegt.
Nachtragssatzung und Nachtragsplan werden im Vorbericht erläutert.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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9,6 MB
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2
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(wie Dokument)
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11,3 kB
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