02.12.2024 - 10 1. Nachtragshaushaltssatzung/1. Nachtragshausha...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10
- Gremium:
- Stadtvertretung Grevesmühlen
- Datum:
- Mo., 02.12.2024
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Finanzen
- Bearbeiter:
- Kristine Lenschow
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Faasch macht in seiner Funktion als Vorsitzender des Finanzausschusses Ausführungen zum Nachtragshaushalt.
Herr Baetke spricht die Einsparungen im Personalbereich an und möchte wissen, ob die Reduzierungen Auswirkungen haben.
Der Bürgermeister weist darauf hin, dass die Haushaltsplanung bis jetzt immer mit 100% der kalkulierten Personalkosten aufgestellt wurde. In diesem Jahr wurde die Haushaltsplanung umgestellt, um gegenüber dem Amt nicht immer Rückzahlungen zu leisten.
Frau Lenschow fügt ergänzend hinzu, dass es im Nachtragshaushalt immer Einsparungen im Personalbereich gibt. Der Nachtragshaushalt wurde zu einem späten Zeitpunkt aufgestellt, so dass dieser dem Jahresabschluss sehr ähneln wird. Abschließend merkt sie an, dass der Doppelhaushalt bereits vor über 2 Jahren geplant wurde.
Beschluss:
Die Stadtvertretung beschließt die 1. Nachtragshaushaltssatzung und den 1. Nachtragshaushaltsplan der Stadt Grevesmühlen für das Jahr 2024.
Die Stadtvertretung nimmt von den beigefügten Wirtschafts- und Finanzplänen der kommunalen Gesellschaften Kenntnis und ermächtigt die Vertreter der Stadt Grevesmühlen in den Aufsichtsräten dieser Gesellschaften, den ausgewiesenen Kreditrahmen zur Durchführung der Investitionsprogramme 2024 zuzustimmen.
Sachverhalt:
Gemäß den Bestimmungen des § 48 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern hat die Stadt unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Aufwendungen bei einzelnen Aufwandspositionen in einem im Verhältnis zu den Gesamtaufwendungen erheblichen Umfang getätigt werden sollen oder müssen sowie bisher nicht veranschlagte Auszahlungen für Investitionen oder Investitionsförderungsmaßnahmen geleistet werden sollen. Die Wertgrenzen hierzu sind in der Haushaltssatzung zum Doppelhaushalt 2023/2024 festgelegt.
Nachtragssatzung und Nachtragsplan werden im Vorbericht erläutert.
Anlagen zur Vorlage
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9,6 MB
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