14.11.2024 - 8 1. Nachtragshaushaltssatzung/1. Nachtragshausha...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Gremium:
- Hauptausschuss Stadt Grevesmühlen
- Datum:
- Do., 14.11.2024
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Finanzen
- Bearbeiter:
- Kristine Lenschow
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau Lenschow erläutert, dass im Nachtragshaushalt die aktuelle Situation dargestellt wird. Der Nachtragshaushalt wurde bewusst so aufgestellt, Das Geld was in diesem Jahr gespart wird, wird im nächsten Jahr für den Schulbau benötigt.
Der Bürgermeister fügt ergänzend hinzu, dass die geplante Erhöhung der Kreisumlage nicht in den Nachtragshaushalt eingearbeitet wurde.
Herr Finger merkt an, dass im nächsten Jahr mit einer größeren Erhöhung zu rechnen ist.
Herr Baetke berichtet von der anstehenden Sitzung des Kreistages am 21. November. Da im nächsten Jahr von einer größeren Erhöhung der Kreisumlage zu rechnen ist, ist der Tenor sowohl in der SPD Fraktion als auch in einigen anderen Fraktionen dahingehend, dem Vorschlag der Verwaltung zuzustimmen.
Frau Lenschow gibt zu bedenken, dass 8 Gemeinden des Amtes einen Nachtragshaushalt erstellen müssten.
Herr Baetke erkundigt sich zum Nachtragshaushalt der Stadt, warum die Personalkosten 1 Mio.€ weniger sind.
Frau Lenschow erläutert, dass die Personalkosten an die Verwaltungsumlage angepasst wurden, um am Jahresende ein realistisches Ergebnis zu haben.
Herr Faasch fragt nach, ob es nicht besser wäre, wenn die Erhöhung der Kreisumlage eingearbeitet wird, bevor ein weiterer Nachtragshaushalt notwendig ist.
Frau Kausch ist aufgefallen, dass die kommunalen Eigengesellschaften weniger gezahlt haben. Sie fragt, ob dies jetzt immer so sei.
Der Bürgermeister führt aus, dass die Stadtwerke auf Grund der Investitionsdichte keinen finanziellen Spielraum haben, um Ausschüttungen zu tätigen.
Im Zusammenhang mit den Mehrausgaben für die Servicekraft der Essenausgabe, erkundigt sich Frau Kausch, wie die Qualität des Essens momentan ist.
Herr Rehwaldt berichtet, dass das Essen gut ist und es in letzter Zeit keine Beschwerden gab.
Frau Kausch wünscht nähere Informationen zum Museumskonzept.
Der Bürgermeister erläutert, dass die Mittel zur Erstellung eines neuen Konzeptes genutzt werden sollen. Das jetzige Konzept gibt es seit 2006 und es ist an der Zeit das Konzept zu überarbeiten.
Herr Rehwaldt fügt ergänzend hinzu, dass u.a. auch die Großsteingräber mit eingebracht werden sollen.
Beschluss:
Die Stadtvertretung beschließt die 1. Nachtragshaushaltssatzung und den 1. Nachtragshaushaltsplan der Stadt Grevesmühlen für das Jahr 2024.
Die Stadtvertretung nimmt von den beigefügten Wirtschafts- und Finanzplänen der kommunalen Gesellschaften Kenntnis und ermächtigt die Vertreter der Stadt Grevesmühlen in den Aufsichtsräten dieser Gesellschaften, den ausgewiesenen Kreditrahmen zur Durchführung der Investitionsprogramme 2024 zuzustimmen.
Sachverhalt:
Gemäß den Bestimmungen des § 48 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern hat die Stadt unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Aufwendungen bei einzelnen Aufwandspositionen in einem im Verhältnis zu den Gesamtaufwendungen erheblichen Umfang getätigt werden sollen oder müssen sowie bisher nicht veranschlagte Auszahlungen für Investitionen oder Investitionsförderungsmaßnahmen geleistet werden sollen. Die Wertgrenzen hierzu sind in der Haushaltssatzung zum Doppelhaushalt 2023/2024 festgelegt.
Nachtragssatzung und Nachtragsplan werden im Vorbericht erläutert.
Anlagen zur Vorlage
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