Vorlage öffentlich - VO/12SV/2024-1999

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung beschließt die Höhe der Aufwandsentschädigungen wie vorgeschlagen rückwirkend zum 01.01.2024.

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Sachverhalt

 Die Neufassung der Feuerwehrentschädigungsverordnung des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom 11. Dezember 2023 (siehe Anlage) setzt die bisherige Verordnung außer Kraft.

Mit der Änderung wurden in den §§ 2 und 5 der Verordnung neue Höchstsätze für die Aufwandsentschädigung der Wehrführungen und deren Stellvertretungen sowie sonstige Funktionsträger/Funktionsträgerinnen erhöht. Somit ist es erforderlich, über die jährlichen Auszahlungsbeträge der dort genannten Funktionen neu zu beschließen.

 

Dem § 4 der Verordnung ist zu entnehmen, dass für die Festlegung der tatsächlich gezahlten Aufwandentschädigung mehrere gemeinde- und feuerwehrspezifische Gegebenheiten ausschlaggebend sein sollen. Aus diesem Grund hat die Verwaltung in Vorbereitung auf die Beschlussfassung ein Punktesystem erarbeitet und schlägt drauf basierend folgende Auszahlungsbeträge vor:

 

Wehrführung:                                                                                  400,00 Euro/ monatlich

Stellv. Wehrführung:                                                                        200,00 Euro/ monatlich

 

Jugendfeuerwehrwart/ Jugendfeuerwehrwartin:                              125,00 Euro/ monatlich

Gerätewart/Gerätewartin:                                                                100,00 Euro/ monatlich

Gruppenführer/Gruppenführerin:                                                       50,00 Euro/ monatlich

Schriftwart/Schriftwartin:                                                                    25,00 Euro/ monatlich

Sicherheitsbeauftragte/Sicherheitsbeauftragter                                 25,00 Euro/ monatlich

 

Die Mehrkosten zum Vorjahr liegen bei 5.400 Euro und werden über den Nachtragshaushalt 2024 eingeplant.

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Finanz. Auswirkung

 

a.) bei planmäßigen Ausgaben: 

Deckung durch Planansatz in Höhe von:

11.100,00

Gesamtkosten:

11.100,00

im Produktsachkonto ( PSK ):

12601.50190000

 

b.) bei nicht planmäßigen Ausgaben: 

Deckung erfolgt über: 

Gesamtkosten:

00,00

1. folgende Einsparungen :

zusätzliche Kosten:

00,00

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

 

Bezeichnung

 

 

 

 

 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

Bezeichnung

 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

Bezeichnung

 

 

2. folgende Mehreinnahmen: 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

Bezeichnung

 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

Bezeichnung

 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

Bezeichnung

 

 

 

 

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Anlagen

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