11.03.2024 - 6 Beschluss über die Aufwandsentschädigungen der ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Herr Prahler erläutert den Sachverhalt. Außerdem erklärt er kurz, dass die Höhe der Aufwandsentschädigung anhand eines Punktesystems berechnet worden ist.

 

Herr Faasch fragt nach der vorherigen Höhe der Aufwandsentschädigung. Der Wehrführer erhielt zuvor beispielsweise rund 250 € / 270 €, antwortet Herr Prahler.

 

Frau Kausch erkundigt sich, ob die Aufwandsentschädigung versteuerungspflichtig ist. Die Frage kann Herr Prahler nicht mit Sicherheit beantworten. Er denkt, dass der Steuerfreibetrag hier unter anderem eine Rolle spielt.

 

Reduzieren

Beschluss:

Der Finanzausschuss empfiehlt die Höhe der Aufwandsentschädigungen wie vorgeschlagen rückwirkend zum 01.01.2024.

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Vertreter:

9

  • davon anwesend:

5

Ja-Stimmen:

5

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

 

Reduzieren

Sachverhalt:

Die Neufassung der Feuerwehrentschädigungsverordnung des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom 11. Dezember 2023 (siehe Anlage) setzt die bisherige Verordnung außer Kraft.

Mit der Änderung wurden in den §§ 2 und 5 der Verordnung neue Höchstsätze für die Aufwandsentschädigung der Wehrführungen und deren Stellvertretungen sowie sonstige Funktionsträger/Funktionsträgerinnen erhöht. Somit ist es erforderlich, über die jährlichen Auszahlungsbeträge der dort genannten Funktionen neu zu beschließen.

Dem § 4 der Verordnung ist zu entnehmen, dass für die Festlegung der tatsächlich gezahlten Aufwandentschädigung mehrere gemeinde- und feuerwehrspezifische Gegebenheiten ausschlaggebend sein sollen. Aus diesem Grund hat die Verwaltung in Vorbereitung auf die Beschlussfassung ein Punktesystem erarbeitet und schlägt drauf basierend folgende Auszahlungsbeträge vor:

 

Wehrführung:                                                                                  400,00 Euro/ monatlich

Stellv. Wehrführung:                                                                        200,00 Euro/ monatlich

Jugendfeuerwehrwart/ Jugendfeuerwehrwartin:                              125,00 Euro/ monatlich

Gerätewart/Gerätewartin:                                                                100,00 Euro/ monatlich

Gruppenführer/Gruppenführerin:                                                       50,00 Euro/ monatlich

Schriftwart/Schriftwartin:                                                                    25,00 Euro/ monatlich

Sicherheitsbeauftragte/Sicherheitsbeauftragter                                 25,00 Euro/ monatlich

 

Die Mehrkosten zum Vorjahr liegen bei 5.400 Euro und werden über den Nachtragshaushalt 2024 eingeplant.

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage