19.03.2024 - 6 Beschluss über die Aufwandsentschädigungen der ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Gremium:
- Hauptausschuss Stadt Grevesmühlen
- Datum:
- Di., 19.03.2024
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Haupt- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Anne Burmeister
Sachverhalt:
Die Neufassung der Feuerwehrentschädigungsverordnung des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom 11. Dezember 2023 (siehe Anlage) setzt die bisherige Verordnung außer Kraft.
Mit der Änderung wurden in den §§ 2 und 5 der Verordnung neue Höchstsätze für die Aufwandsentschädigung der Wehrführungen und deren Stellvertretungen sowie sonstige Funktionsträger/Funktionsträgerinnen erhöht. Somit ist es erforderlich, über die jährlichen Auszahlungsbeträge der dort genannten Funktionen neu zu beschließen.
Dem § 4 der Verordnung ist zu entnehmen, dass für die Festlegung der tatsächlich gezahlten Aufwandentschädigung mehrere gemeinde- und feuerwehrspezifische Gegebenheiten ausschlaggebend sein sollen. Aus diesem Grund hat die Verwaltung in Vorbereitung auf die Beschlussfassung ein Punktesystem erarbeitet und schlägt drauf basierend folgende Auszahlungsbeträge vor:
Wehrführung: 400,00 Euro/ monatlich
Stellv. Wehrführung: 200,00 Euro/ monatlich
Jugendfeuerwehrwart/ Jugendfeuerwehrwartin: 125,00 Euro/ monatlich
Gerätewart/Gerätewartin: 100,00 Euro/ monatlich
Gruppenführer/Gruppenführerin: 50,00 Euro/ monatlich
Schriftwart/Schriftwartin: 25,00 Euro/ monatlich
Sicherheitsbeauftragte/Sicherheitsbeauftragter 25,00 Euro/ monatlich
Die Mehrkosten zum Vorjahr liegen bei 5.400 Euro und werden über den Nachtragshaushalt 2024 eingeplant.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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632,9 kB
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