Vorlage öffentlich - VO/13GV/2023-0820
Grunddaten
- Betreff:
-
Kommunale Wärmeplanung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Ivon Drewes
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Gägelow
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Entscheidung
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26.09.2023
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Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Gägelow beauftragt den Zweckverband Wismar, die
kommunale Wärmeplanung für die Gemeinde zu koordinieren und zu betreuen
sowie insbesondere als ersten Schritt, federführend einen Wärmeplan zu erstellen und die
dafür notwendigen Fördermittel über die ZUG gGmbH im Jahr 2023 zu beantragen. Hierzu
wird die Gemeinde mit dem Zweckverband Wismar einen entsprechenden
Dienstleistungsauftrag zur Koordination/Betreuung/Umsetzung der kommunalen
Wärmeplanung abschließen. Entstehende Kosten, aufgrund des Mehraufwandes, sind durch
die Gemeinde an den Zweckverband Wismar zu erstatten, wobei angestrebt ist,
die Kosten nach Einwohnerschlüssel auf alle Gemeinden, die einen entsprechenden Auftrag
erteilen, umzulegen.
Sachverhalt
Kommunale Wärmeplanung
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) soll nach der ersten Lesung im Bundestag (15.06.23) noch
vor der Sommerpause verabschiedet werden - und dann mit dem 1 . Januar 2024 in Kraft
treten. Die kommunale Wärmeplanung soll spätestens 2028 in allen größeren Kommunen
abgeschlossen sein. Vielerorts wird es aber deutlich schneller gehen. In Schleswig-Holstein
oder Baden-Württemberg etwa gibt es längst entsprechende Pläne. Wann kleinere
Gemeinden unter 10.000 Einwohner verpflichtet werden, ist nicht abzusehen.
Ein kommunaler Wärmeplan bildet die Grundlage, um einen klimaneutralen Gebäudesektor
zu erreichen.
Mit der Wärmeplanung macht sich die Gemeinde die Wärmeversorgung als Aufgabe der
kommunalen Daseinsvorsorge zu eigen. Der große Mehrwert eines kommunalen Wärmeplans
besteht darin, dass er kommunalen Entscheidungsträgerinnen und -trägem sowie der
Verwaltung mit ihren Fachabteilungen einen strategischen Fahrplan und Handlungsmöglich-
keiten für eine erfolgreiche Wärmewende für die kommenden Jahrzehnte liefert. Genauso soll
er auch alle anderen lokalen Akteure bei individuellen Investitionsentscheidungen unter-
stützen.
Die Wärmeplanung hat das Ziel, für jede Kommune den Weg zu einem klimaneutralen
Gebäudebestand bis 2045 aufzuzeigen, inklusive einer Prognose für 2030. Bei einem
kommunalen Wärmeplan wird für die jeweilige Kommune ein möglicher Weg hin zu einer
klimaneutralen Wärmeversorgung entwickelt, der die jeweilige Situation vor Ort bestmöglich
berücksichtigt. Ein solcher Plan ist immer in Prozesse eingebettet: Er dient als strategische
Grundlage, um konkrete Entwicklungswege zu finden und die Kommune in puncto Wärme-
versorgung zukunftsfähig zu machen.
Inhalt:
Die vier Elemente eines kommunalen Wärmeplans sind:
1 . Bestandsanalyse
Erhebung des aktuellen Wärmebedarfs und -Verbrauchs und der daraus resultierenden
Treibhausgas-Emissionen, einschließlich Informationen zu den vorhandenen Gebäudetypen
und den Baualtersklassen, der Versorgungsstruktur aus Gas- und Wärmenetzen, Heiz-
zentralen und Speichern sowie Ermittlung der Beheizungsstruktur der Wohn- und Nichtwohn-
gebäude.
2. Potenzialanalyse
Ermittlung der Potenziale zur Energieeinsparung für Raumwärme, Warmwasser und Prozess-
wärme in den Sektoren Haushalte, Gewerbe-Handel-Dienstleistungen, Industrie und
öffentlichen Liegenschaften sowie Erhebung der lokal verfügbaren Potenziale erneuerbarer
Energien und Abwärmepotenziale.
3. Aufstellung Zielszenario
Entwicklung eines Szenarios zur Deckung des zukünftigen Wärmebedarfs mit erneuerbaren
Energien zur Erreichung einer klimaneutralen Wärmeversorgung. Dazu gehört eine räumlich
aufgelöste Beschreibung der dafür benötigten zukünftigen Versorgungsstruktur im Jahr 2045
mit einem Zwischenziel für 2030. Dies gelingt durch die Ermittlung von Eignungsgebieten für
Wärmenetze und Einzelversorgung.
4. Wärmewendestrategie
Formulierung eines Transformationspfads zur Umsetzung des kommunalen Wärmeplans, mit
ausgearbeiteten Maßnahmen, Umsetzungsprioritäten und Zeitplan für die nächsten Jahre und
einer Beschreibung möglicher Maßnahmen für die Erreichung der erforderlichen Energie-
einsparung und den Aufbau der zukünftigen Energieversorgungsstruktur.
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Förderung:
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat mit dem Programm „4.1.11
Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung“ eine bundesweite Förderkulisse für kommunale
Wärme- und Kältepläne geschaffen.
Losgelöst von einer möglichen gesetzlichen Verpflichtung, wird die Erarbeitung einer solchen
kommunalen Wärmeplanung durch externe Dienstleister noch bis Ende 2023 für alle
Kommunen mit 90 % bzw. 100 % (Gemeinden, die sich in der Haushaltssicherung befinden)
gefördert.
Das Programm bietet, besonders aufgrund der hohen Förderquote, zum jetzigen Zeitpunkt
eine attraktive Förderkulisse. Es ist davon auszugehen, dass auch momentan noch nicht
verpflichtete Kommunen perspektivisch zur Aufstellung einer kommunalen Wärme- und
Kälteplanung verpflichtet werden. Bereits ab 2024 werden die Fördersätze deutlich sinken.
Bezuschusst werden Ausgaben für fachkundige externe Dienstleisterinnen und Dienstleister
zur Planerstellung, Organisation und Durchführung der Beteiligung von Akteurinnen und
Akteuren (bis zu 10.000 Euro) sowie begleitende Öffentlichkeitsarbeit (bis zu 5.000 Euro).
Die Projektlaufzeit ist im Falle einer Einzelförderung auf 12 Monate begrenzt.
Weitere Vorqehensweise:
Der Zweckverband Wismar, der selbst eine Sparte Fernwärme betreibt sowie seine
Tochtergesellschaft, die Gasversorgung Wismar Land GmbH, die Inhaberin eines Gas-
versorgungsnetzes ist, haben sich bereit erklärt, die Verbandsmitglieder bei der kommunalen
Wärmeplanung zu unterstützen.
Im Vorstand, in der Verbandsversammlung und in diversen Arbeitsgruppen, wurde heraus-
gearbeitet, dass der Zweckverband zunächst die Koordination der Fördermittelbeantragung
für alle diejenigen Gemeinden, die einen entsprechenden Auftrag an ihn erteilen, in 2023
vornehmen wird.
Zielsetzung ist (auch wenn aufgrund der Förderformalien, derzeit davon auszugehen ist, dass
jede Gemeinde eigene Anträge stellen wird), aufgrund der lokalen räumlichen Verflechtungen
eine enge Zusammenarbeit zwischen den Verbandsmitgliedern bei der Erstellung von
kommunalen Wärmeplänen zu fokussieren. Es sollen ebenso gemeindeübergreifende
Synergien betrachtet werden. Wenn möglich, erfolgt die Erarbeitung der Pläne zeitlich auf-
einander abgestimmt.
Beschluss Verbandsversammlunq Zweckverband Wismar:
Die Verbandsversammlung hat am 14.06.2023 folgenden Beschluss gefasst:
„1. Die Verwaltung wird beauftragt, die kommunale Wärmeplanung für alle Verbands-
mitglieder, die einen entsprechenden Auftrag erteilen, zu koordinieren und zu betreuen
sowie insbesondere als ersten Schritt, federführend einen Wärmeplan zu erstellen und
die dafür notwendigen Fördermittel im Jahr 2023 zu beantragen.
2. Hierzu können die Verbandsmitglieder mit der Verwaltung einen entsprechenden
Dienstleistungsauftrag zur Koordination/Betreuung/Umsetzung der kommunalen
Wärmeplanung abschließen.
3. Auflaufende Kosten werden nach einem einheitlichen Verteilungsmaßstab
(Einwohnerschlüssel) auf alle Beteiligten umgelegt.“
Was macht der Verband?
Der Verband unterstützt bei der Suche nach einem externen Dienstleister zur Erstellung des
Wärmeplanes und wird die Gemeinde vorschlagend beraten. Er wird ebenfalls die Erstellung
des Wärmeplanes begleitend mitbetreuen.
Die Förderstelle benötigt sechs Monate bis über die Zuwendung entschieden wird.
Sobald die Zusage des Fördergebers vorliegt, wird die Beauftragung an ein ausgewähltes
Ingenieurbüro erfolgen. Erfahrungswerte gehen davon aus, dass bei 5.000 Einwohnern, die
Planungsaufwendungen zwischen 25.000 und 30.000 Euro liegen. Für 2024/2025 müsste der
Eigenanteil in den Haushalt eingestellt werden.
Es ist beabsichtigt, dass der Zweckverband, zunächst ohne den Mehraufwand in Rechnung
zu stellen, dieses gegenwärtig mit eigenem vorhandenem Personal (plus ggf. Unterstützung
durch die GWL GmbH) bearbeitet. Zusätzliche noch nicht absehbare Kosten sind zu erstatten.
Parallel dazu, muss darüber nachgedacht werden, wie es anschließend weitergeht.
Die Idee ist, dauerhaft die Stelle eines Klimamanagers für die beteiligten Gemeinden im
Zweckverband zu implementieren. Es wurde mit Jahreskosten von insgesamt 112.000 Euro
geplant (84.000 Euro für Lohn - EG 10 TV-V plus Gemeinkosten). Die Kosten sollten durch
eine Umlage (Einwohnerschlüssel) finanziert werden. Umso mehr mitmachen, umso günstiger
wird es. Die Einwerbung von zeitlich limitierten Fördermitteln für Personal ist natürlich auch
noch eine zusätzliche Option.
Finanz. Auswirkung
a.) bei planmäßigen Ausgaben: |
Deckung durch Planansatz in Höhe von: |
0,00 € |
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Gesamtkosten: |
00,00 € |
im Produktsachkonto ( PSK ): |
00000.00000000 |
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b.) bei nicht planmäßigen Ausgaben: |
Deckung erfolgt über: |
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Gesamtkosten: |
00,00 € |
1. folgende Einsparungen : |
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zusätzliche Kosten: |
00,00 € |
im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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Bezeichnung |
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im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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Bezeichnung |
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im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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Bezeichnung |
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… |
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2. folgende Mehreinnahmen: |
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im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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Bezeichnung |
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im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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Bezeichnung |
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im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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Bezeichnung |
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… |
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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980,8 kB
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2
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öffentlich
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1,3 MB
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3
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öffentlich
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796,5 kB
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