26.09.2023 - 12 Kommunale Wärmeplanung

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Gägelow beauftragt den Zweckverband Wismar, die

kommunale Wärmeplanung für die Gemeinde zu koordinieren und zu betreuen

sowie insbesondere als ersten Schritt, federführend einen Wärmeplan zu erstellen und die

dafür notwendigen Fördermittel über die ZUG gGmbH im Jahr 2023 zu beantragen. Hierzu

wird die Gemeinde mit dem Zweckverband Wismar einen entsprechenden

Dienstleistungsauftrag zur Koordination/Betreuung/Umsetzung der kommunalen

Wärmeplanung abschließen. Entstehende Kosten, aufgrund des Mehraufwandes, sind durch

die Gemeinde an den Zweckverband Wismar zu erstatten, wobei angestrebt ist,

die Kosten nach Einwohnerschlüssel auf alle Gemeinden, die einen entsprechenden Auftrag

erteilen, umzulegen.

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Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Vertreter:

13

  • davon anwesend:

9

Ja-Stimmen:

9

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

 

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Sachverhalt:

Kommunale Wärmeplanung

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) soll nach der ersten Lesung im Bundestag (15.06.23) noch

vor der Sommerpause verabschiedet werden - und dann mit dem 1 . Januar 2024 in Kraft

treten. Die kommunale Wärmeplanung soll spätestens 2028 in allen größeren Kommunen

abgeschlossen sein. Vielerorts wird es aber deutlich schneller gehen. In Schleswig-Holstein

oder Baden-Württemberg etwa gibt es längst entsprechende Pläne. Wann kleinere

Gemeinden unter 10.000 Einwohner verpflichtet werden, ist nicht abzusehen.

Ein kommunaler Wärmeplan bildet die Grundlage, um einen klimaneutralen Gebäudesektor

zu erreichen.

Mit der Wärmeplanung macht sich die Gemeinde die Wärmeversorgung als Aufgabe der

kommunalen Daseinsvorsorge zu eigen. Der große Mehrwert eines kommunalen Wärmeplans

besteht darin, dass er kommunalen Entscheidungsträgerinnen und -trägem sowie der

Verwaltung mit ihren Fachabteilungen einen strategischen Fahrplan und Handlungsmöglich-

keiten für eine erfolgreiche Wärmewende für die kommenden Jahrzehnte liefert. Genauso soll

er auch alle anderen lokalen Akteure bei individuellen Investitionsentscheidungen unter-

stützen.

Die Wärmeplanung hat das Ziel, für jede Kommune den Weg zu einem klimaneutralen

Gebäudebestand bis 2045 aufzuzeigen, inklusive einer Prognose für 2030. Bei einem

kommunalen Wärmeplan wird für die jeweilige Kommune ein möglicher Weg hin zu einer

klimaneutralen Wärmeversorgung entwickelt, der die jeweilige Situation vor Ort bestmöglich

berücksichtigt. Ein solcher Plan ist immer in Prozesse eingebettet: Er dient als strategische

Grundlage, um konkrete Entwicklungswege zu finden und die Kommune in puncto Wärme-

versorgung zukunftsfähig zu machen.

Inhalt:

Die vier Elemente eines kommunalen Wärmeplans sind:

 

1 . Bestandsanalyse

Erhebung des aktuellen Wärmebedarfs und -Verbrauchs und der daraus resultierenden

Treibhausgas-Emissionen, einschließlich Informationen zu den vorhandenen Gebäudetypen

und den Baualtersklassen, der Versorgungsstruktur aus Gas- und Wärmenetzen, Heiz-

zentralen und Speichern sowie Ermittlung der Beheizungsstruktur der Wohn- und Nichtwohn-

gebäude.

2. Potenzialanalyse

Ermittlung der Potenziale zur Energieeinsparung für Raumwärme, Warmwasser und Prozess-

wärme in den Sektoren Haushalte, Gewerbe-Handel-Dienstleistungen, Industrie und

öffentlichen Liegenschaften sowie Erhebung der lokal verfügbaren Potenziale erneuerbarer

Energien und Abwärmepotenziale. 

3. Aufstellung Zielszenario

Entwicklung eines Szenarios zur Deckung des zukünftigen Wärmebedarfs mit erneuerbaren

Energien zur Erreichung einer klimaneutralen Wärmeversorgung. Dazu gehört eine räumlich

aufgelöste Beschreibung der dafür benötigten zukünftigen Versorgungsstruktur im Jahr 2045

mit einem Zwischenziel für 2030. Dies gelingt durch die Ermittlung von Eignungsgebieten für

Wärmenetze und Einzelversorgung. 

4. Wärmewendestrategie

Formulierung eines Transformationspfads zur Umsetzung des kommunalen Wärmeplans, mit

ausgearbeiteten Maßnahmen, Umsetzungsprioritäten und Zeitplan für die nächsten Jahre und

einer Beschreibung möglicher Maßnahmen für die Erreichung der erforderlichen Energie-

einsparung und den Aufbau der zukünftigen Energieversorgungsstruktur.

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Förderung:

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat mit dem Programm „4.1.11

Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung“ eine bundesweite Förderkulisse für kommunale

Wärme- und Kältepläne geschaffen.

Losgelöst von einer möglichen gesetzlichen Verpflichtung, wird die Erarbeitung einer solchen

kommunalen Wärmeplanung durch externe Dienstleister noch bis Ende 2023 für alle

Kommunen mit 90 % bzw. 100 % (Gemeinden, die sich in der Haushaltssicherung befinden)

gefördert. 

Das Programm bietet, besonders aufgrund der hohen Förderquote, zum jetzigen Zeitpunkt

eine attraktive Förderkulisse. Es ist davon auszugehen, dass auch momentan noch nicht

verpflichtete Kommunen perspektivisch zur Aufstellung einer kommunalen Wärme- und

Kälteplanung verpflichtet werden. Bereits ab 2024 werden die Fördersätze deutlich sinken. 

Bezuschusst werden Ausgaben für fachkundige externe Dienstleisterinnen und Dienstleister

zur Planerstellung, Organisation und Durchführung der Beteiligung von Akteurinnen und

Akteuren (bis zu 10.000 Euro) sowie begleitende Öffentlichkeitsarbeit (bis zu 5.000 Euro). 

Die Projektlaufzeit ist im Falle einer Einzelförderung auf 12 Monate begrenzt.

Weitere Vorqehensweise:

Der Zweckverband Wismar, der selbst eine Sparte Fernwärme betreibt sowie seine

Tochtergesellschaft, die Gasversorgung Wismar Land GmbH, die Inhaberin eines Gas-

versorgungsnetzes ist, haben sich bereit erklärt, die Verbandsmitglieder bei der kommunalen

Wärmeplanung zu unterstützen.

Im Vorstand, in der Verbandsversammlung und in diversen Arbeitsgruppen, wurde heraus-

gearbeitet, dass der Zweckverband zunächst die Koordination der Fördermittelbeantragung

für alle diejenigen Gemeinden, die einen entsprechenden Auftrag an ihn erteilen, in 2023

vornehmen wird.

 

Zielsetzung ist (auch wenn aufgrund der Förderformalien, derzeit davon auszugehen ist, dass

jede Gemeinde eigene Anträge stellen wird), aufgrund der lokalen räumlichen Verflechtungen

eine enge Zusammenarbeit zwischen den Verbandsmitgliedern bei der Erstellung von

kommunalen Wärmeplänen zu fokussieren. Es sollen ebenso gemeindeübergreifende

Synergien betrachtet werden. Wenn möglich, erfolgt die Erarbeitung der Pläne zeitlich auf-

einander abgestimmt.

Beschluss Verbandsversammlunq Zweckverband Wismar:

Die Verbandsversammlung hat am 14.06.2023 folgenden Beschluss gefasst:

„1. Die Verwaltung wird beauftragt, die kommunale Wärmeplanung für alle Verbands-

mitglieder, die einen entsprechenden Auftrag erteilen, zu koordinieren und zu betreuen

sowie insbesondere als ersten Schritt, federführend einen Wärmeplan zu erstellen und

die dafür notwendigen Fördermittel im Jahr 2023 zu beantragen.

2. Hierzu können die Verbandsmitglieder mit der Verwaltung einen entsprechenden

Dienstleistungsauftrag zur Koordination/Betreuung/Umsetzung der kommunalen

Wärmeplanung abschließen. 

3. Auflaufende Kosten werden nach einem einheitlichen Verteilungsmaßstab

(Einwohnerschlüssel) auf alle Beteiligten umgelegt.“ 

Was macht der Verband?

Der Verband unterstützt bei der Suche nach einem externen Dienstleister zur Erstellung des

Wärmeplanes und wird die Gemeinde vorschlagend beraten. Er wird ebenfalls die Erstellung

des Wärmeplanes begleitend mitbetreuen.

Die Förderstelle benötigt sechs Monate bis über die Zuwendung entschieden wird.

 

Sobald die Zusage des Fördergebers vorliegt, wird die Beauftragung an ein ausgewähltes

Ingenieurbüro erfolgen. Erfahrungswerte gehen davon aus, dass bei 5.000 Einwohnern, die

Planungsaufwendungen zwischen 25.000 und 30.000 Euro liegen. Für 2024/2025 müsste der

Eigenanteil in den Haushalt eingestellt werden.

Es ist beabsichtigt, dass der Zweckverband, zunächst ohne den Mehraufwand in Rechnung

zu stellen, dieses gegenwärtig mit eigenem vorhandenem Personal (plus ggf. Unterstützung

durch die GWL GmbH) bearbeitet. Zusätzliche noch nicht absehbare Kosten sind zu erstatten.

Parallel dazu, muss darüber nachgedacht werden, wie es anschließend weitergeht.

Die Idee ist, dauerhaft die Stelle eines Klimamanagers für die beteiligten Gemeinden im

Zweckverband zu implementieren. Es wurde mit Jahreskosten von insgesamt 112.000 Euro

geplant (84.000 Euro für Lohn - EG 10 TV-V plus Gemeinkosten). Die Kosten sollten durch

eine Umlage (Einwohnerschlüssel) finanziert werden. Umso mehr mitmachen, umso günstiger

wird es. Die Einwerbung von zeitlich limitierten Fördermitteln für Personal ist natürlich auch

noch eine zusätzliche Option.

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Anlagen zur Vorlage