Vorlage öffentlich - VO/12SV/2023-1861
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung und Beschluss zur Haushaltssatzung und zum Haushaltsplan der Stadt Grevesmühlen für den Doppelhaushalt 2023/2024
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Finanzen
- Bearbeiter:
- Doreen Möller
- Verfasser:
- Lenschow, Kristine
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Finanzausschuss Stadt Grevesmühlen
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Vorberatung
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12.06.2023
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Erledigt
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Hauptausschuss Stadt Grevesmühlen
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Vorberatung
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22.06.2023
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Geplant
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Stadtvertretung Grevesmühlen
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Entscheidung
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10.07.2023
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Beschlussvorschlag
Die Stadtvertretung beschließt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für den Doppelhaushalt 2023/2024.
Die Stadtvertretung nimmt von den beigefügten Wirtschafts- und Finanzplänen der kommunalen Gesellschaften Kenntnis und ermächtigt die Vertreter der Stadt Grevesmühlen in den Aufsichtsräten dieser Gesellschaften, den ausgewiesenen Kreditrahmen zur Durchführung der Investitionsprogramme 2023/2024 zuzustimmen.
Sachverhalt
Gemäß den Bestimmungen der §§ 45 ff der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wurden die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan für den Doppelhaushalt 2023/2024 aufgestellt.
Haushaltsplan und Haushaltssatzung werden im Vorbericht erläutert.
Dem Haushaltsplan liegen die Wirtschafts- und Finanzpläne der kommunalen Unternehmen bei, welche nach § 73 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern der Gemeindevertretung zur Kenntnis zu bringen sind. Gemäß § 72 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern ist die Zustimmung der Vertreter der Stadt in den Aufsichtsräten zu den Kreditaufnahmen an die Genehmigung der Stadtvertretung gebunden.
Finanz. Auswirkung
Im Ergebnishaushalt entsteht 2023 ein Jahresfehlbetrag von 2.201.400 € (2024: -3.234.800 €). Durch die positiven Vorträge der Vorjahre kann der Ergebnishaushalt in beiden Haushaltsjahren ausgeglichen werden.
Im Finanzhaushalt entsteht ein negativerjahresbezogener Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen in Höhe von 1.376.000 € (2024: -1.697.400 €), dieser kann ebenfalls unter Berücksichtigung von Vorträgen ausgeglichen werden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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27,9 MB
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