Vorlage öffentlich - VO/12SV/2023-1861

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 Die Stadtvertretung beschließt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für den Doppelhaushalt 2023/2024.

 

Die Stadtvertretung nimmt von den beigefügten Wirtschafts- und Finanzplänen der kommunalen Gesellschaften Kenntnis und ermächtigt die Vertreter der Stadt Grevesmühlen in den Aufsichtsräten dieser Gesellschaften, den ausgewiesenen Kreditrahmen zur Durchführung der Investitionsprogramme 2023/2024 zuzustimmen.     

               

 

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Sachverhalt

Gemäß den Bestimmungen der §§ 45 ff der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wurden die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan für den Doppelhaushalt 2023/2024 aufgestellt.

 

Haushaltsplan und Haushaltssatzung werden im Vorbericht erläutert.

 

Dem Haushaltsplan liegen die Wirtschafts- und Finanzpläne der kommunalen Unternehmen bei, welche nach § 73 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern der Gemeindevertretung zur Kenntnis zu bringen sind. Gemäß § 72 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern ist die Zustimmung der Vertreter der Stadt in den Aufsichtsräten zu den Kreditaufnahmen an die Genehmigung der Stadtvertretung gebunden.

          

 

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Finanz. Auswirkung

Im Ergebnishaushalt entsteht 2023 ein Jahresfehlbetrag von 2.201.400 € (2024: -3.234.800 €). Durch die positiven Vorträge der Vorjahre kann der Ergebnishaushalt in beiden Haushaltsjahren ausgeglichen werden. 

 

Im Finanzhaushalt entsteht ein negativerjahresbezogener Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen in Höhe von 1.376.000 € (2024: -1.697.400 €), dieser kann ebenfalls unter Berücksichtigung von Vorträgen ausgeglichen werden.

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Anlagen

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