22.06.2023 - 9 Beratung und Beschluss zur Haushaltssatzung und...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Frau Lenschow erläutert ausführlich die Eckdaten des Doppelhaushaltes 2023/2024.

Sie berichtet, dass Grevesmühlen im Landesvergleich eine eher steuerschwache Kommune ist. Weiterhin geht sie auf die Veränderungen im Stellenplan ein. Für den Doppelhaushalt ist das Investitionsniveau sehr hoch, im Jahr 2023 16,9 Mio. € und im Jahr 2024 15,6 Mio. €. Es sind Kreditaufnahmen von jeweils 4,5 Mio. € in 2023 und in 2024 geplant. Die aktuelle Kreditverschuldung beträgt 6 Mio. €. Frau Lenschow berichtet außerdem über die freiwilligen Leistungen in Höhe von 1,6 Mio. €. Abschließend fasst sie zusammen, dass der Haushalt in den kommenden Jahren von der wenig überschaubaren Entwicklung der Energiepreise und von allgemeine Kostensteigerungen beeinflusst wird.

 

Herr Baetke spricht die Haushaltssicherungskonzepte an, die in der Vergangenheit erstellt wurden und bittet darum die Maßnahmen dem Protokoll beizufügen.

 

Der Bürgermeister entgegnet, dass in der letzten Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes alle Maßnahmen aufgeführt sind und dies den Hauptausschussmitgliedern übersendet wird.

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Beschluss:

Die Stadtvertretung beschließt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für den Doppelhaushalt 2023/2024.

 

Die Stadtvertretung nimmt von den beigefügten Wirtschafts- und Finanzplänen der kommunalen Gesellschaften Kenntnis und ermächtigt die Vertreter der Stadt Grevesmühlen in den Aufsichtsräten dieser Gesellschaften, den ausgewiesenen Kreditrahmen zur Durchführung der Investitionsprogramme 2023/2024 zuzustimmen.     

 

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Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Vertreter:

9

  • davon anwesend:

9

Ja-Stimmen:

9

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

 

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Sachverhalt:

Gemäß den Bestimmungen der §§ 45 ff der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wurden die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan für den Doppelhaushalt 2023/2024 aufgestellt.

 

Haushaltsplan und Haushaltssatzung werden im Vorbericht erläutert.

 

Dem Haushaltsplan liegen die Wirtschafts- und Finanzpläne der kommunalen Unternehmen bei, welche nach § 73 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern der Gemeindevertretung zur Kenntnis zu bringen sind. Gemäß § 72 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern ist die Zustimmung der Vertreter der Stadt in den Aufsichtsräten zu den Kreditaufnahmen an die Genehmigung der Stadtvertretung gebunden.

          

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Anlagen zur Vorlage