12.06.2023 - 5 Beratung und Beschluss zur Haushaltssatzung und...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Gremium:
- Finanzausschuss Stadt Grevesmühlen
- Datum:
- Mo, 12.06.2023
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Finanzen
- Bearbeiter:
- Doreen Möller
Wortprotokoll
Frau Lenschow und Herr Prahler erläutern ausführlich die Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan der Stadt Grevesmühlen für den Doppelhaushalt 2023/2024. Hierbei geht Herr Prahler näher auf die geplanten Investitionen ein. Zudem verweist Frau Lenschow auf die erhöhte Kreditbelastung infolge des hohen Investitionsniveaus.
Herr Faasch erkundigt sich nach der Genehmigungsbedürftigkeit der Haushaltssatzung und der Dauer des Genehmigungsverfahrens. Dazu antwortet Frau Lenschow, dass die Haushaltssatzung mit dem dazugehörigen Haushaltsplan nach Beschluss der Stadtvertretung der Rechtsaufsichtsbehörde vorgelegt werden muss. Grundsätzlich sind aber nur die Kredite und der Stellenplan genehmigungspflichtig. Die Genehmigung erfolgt in der Regel zeitnah innerhalb von circa zwei Wochen, es sei denn, die Rechtsaufsichtsbehörde möchte noch ein Anhörungsverfahren durchführen.
Herr Scharnweber erfragt, warum das bereits vor drei Jahren angefragte Vorhaben bezüglich der Asphaltierung der Strecke zur ehemaligen Ziegelei noch nicht in die Planung mit eingeflossen sei, da er dies für ein Vorhaben mit überschaubaren Kosten hält. Herr Prahler wendet ein, dass das Vorhaben nicht mehr aktuell ist, da erste Planungsversuche ergaben, dass es sich bei dem Bereich um ein Naturschutzgebiet handelt und das Vorhaben dadurch zu kostenintensiv werden würde.
Frau Lange vermisst bei den geplanten Instandhaltungsmaßnahmen das Vereinshaus. Sie ist der Auffassung, dass dort ebenfalls einige Renovierungsarbeiten, beispielsweise am Bodenbelag, vorgenommen werden müssten. Herr Prahler recherchiert nach, ob derartige Maßnahmen für das Vereinshaus nicht bereits in die Planung mit eingeflossen sind. Außerdem informiert er, dass nur Maßnahmen mit Kosten über 5.000,00 € in der Planung ersichtlich sind und, dass die verantwortlichen des Bauamtes zusammen mit den Nutzern bzw. Hausmeistern der Objekte vor jeder Haushaltsplanung Rundgänge durch die Gebäude durchführen, um so einen groben Instandhaltungsplan erstellen zu können.
Beschluss:
Der Finanzausschuss empfiehlt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für den Doppelhaushalt 2023/2024 zu beschließen.
Die Stadtvertretung nimmt von den beigefügten Wirtschafts- und Finanzplänen der kommunalen Gesellschaften Kenntnis und ermächtigt die Vertreter der Stadt Grevesmühlen in den Aufsichtsräten dieser Gesellschaften, den ausgewiesenen Kreditrahmen zur Durchführung der Investitionsprogramme 2023/2024 zuzustimmen.
Sachverhalt:
Gemäß den Bestimmungen der §§ 45 ff der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wurden die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan für den Doppelhaushalt 2023/2024 aufgestellt.
Haushaltsplan und Haushaltssatzung werden im Vorbericht erläutert.
Dem Haushaltsplan liegen die Wirtschafts- und Finanzpläne der kommunalen Unternehmen bei, welche nach § 73 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern der Gemeindevertretung zur Kenntnis zu bringen sind. Gemäß § 72 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern ist die Zustimmung der Vertreter der Stadt in den Aufsichtsräten zu den Kreditaufnahmen an die Genehmigung der Stadtvertretung gebunden.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
27,9 MB
|