Vorlage öffentlich - VO/10GV/2022-0566

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 1. Die während der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen werden entsprechend den Abwägungsvorschlägen (Anlage 1) gemäß § 1 Abs. 7 BauGB abgewogen.

 

Die Abwägungsvorschläge und das Abwägungsergebnis gemäß Anlage 1 macht sich die Gemeinde Upahl zu Eigen und ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Ergebnisse der Abwägung gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB mitzuteilen.

 

3. Gemäß § 10 Abs. 1 BauGB beschließt die Gemeindevertretung der Gemeinde Upahl die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 für das Gebiet „Am Hofteich“ in Sievershagen, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B) als Satzung (Anlage 2).

 

4. Die Begründung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 für das Gebiet „Am Hofteich“ in Sievershagen wird gebilligt (Anlage 3).

 

5. Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 für das Gebiet „Am Hofteich“ in Sievershagen gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

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Sachverhalt

 Die Gemeindevertretung der Gemeinde Upahl hat in ihrer Sitzung am 29.07.2021 den Beschluss über die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 der Gemeinde Upahl für das Gebiet „Am Hofteich“ in Sievershagen gefasst.

 

Das Planungsziel besteht in der Ausweisung von Wohngrundstücken innerhalb eines Allgemeinen Wohngebietes zur Deckung des benötigten Wohnbedarfs in der Gemeinde.

Auf der Grundlage des Aufstellungsbeschlusses war beabsichtigt, das zweistufige Regelverfahren durchzuführen.

 

Mit der Novelle des BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 26. April 2022 (BGBl. I S. 674) wurde das Verfahren in Anwendung des § 13b BauGB weitergeführt. Die Voraussetzungen für die Anwendung des Verfahrens nach § 13b BauGB hat die Gemeinde geprüft. Diese sind erfüllt.

 

Der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 mit Begründung haben in der Zeit vom 09.08.2022 bis einschließlich 20.09.2022 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegen.

Von der Öffentlichkeit und den anerkannten Naturschutzverbänden lagen bis zum Zeitpunkt der Abgabe der Beschlussvorlage (14.09.2022, 12:00 Uhr) keine Stellungnahmen vor.

 

Mit Schreiben vom 09.08.2022 wurden die von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie die Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB beteiligt und zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.

 

Im Ergebnis haben sich Anregungen und Stellungnahmen ergeben, die durch die Gemeinde Upahl bewertet werden. Es ergeben sich Belange, die zu berücksichtigen sind, die teilweise zu berücksichtigen sind und Belange, die nicht berücksichtigt werden. Darüber hinaus liegen Stellungnahmen vor, die lediglich allgemeine Hinweise beinhalten.

 

Die Planunterlagen sind um die Ergebnisse der Abwägung zu ergänzen. Die Einarbeitung der Abwägungsergebnisse führt nicht zu einer inhaltlichen Änderung der Planunterlagen und somit zu keiner erneuten Auslegung der Planunterlagen.

 

Die Ergänzung der Beschlussvorlage und der Anlagen zur Beschlussvorlage erfolgt unter Berücksichtigung der Inhalte von den noch ausstehenden und zu erwartenden Stellungnahmen (Landkreis Nordwestmecklenburg und weitere). Die Beteiligung der Öffentlichkeit endet erst am 20.09.2022.

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Finanz. Auswirkung

 Der Gemeinde entstehen keine Kosten. 

 

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Anlagen

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