Vorlage öffentlich - VO/13GV/2022-0719
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplanes Nr. 24 „Schulstandort Proseken“ der Gemeinde Gägelow
Aufstellungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Sandra Bichbäumer
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Unterbrochen
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Gemeindevertretung Gägelow
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Entscheidung
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18.01.2022
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Geplant
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Bauausschuss Gägelow
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Vorberatung
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07.03.2022
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Geplant
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Finanzausschuss Gägelow
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Vorberatung
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14.02.2022
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Unterbrochen
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Gemeindevertretung Gägelow
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Entscheidung
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Beschlussvorschlag
1) Für das ca. 1,4 ha große Plangebiet, gelegen in der Ortslage Proseken, (siehe Übersichtsplan in der Anlage) beschließt die Gemeinde, den Bebauungsplan Nr. 24 mit der Gebietsbezeichnung „Schulstandort Proseken“ aufzustellen.
2) Es wird folgendes Planungsziel verfolgt:
Mit dem Bebauungsplan Nr. 24 beabsichtigt die Gemeinde Gägelow, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die bauliche Erweiterung und Sanierung der Regionalen Schule mit Grundschule Proseken zu schaffen. Mit dem Bebauungsplan soll eine Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Schule ausgewiesen werden.
3) Der Bürgermeister wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen.
Sachverhalt
Die Gemeinde Gägelow beabsichtigt, das Hauptgebäude an dem Schulstandort Proseken zu sanieren und zu erweitern. Ziel ist es, zeitgemäße Lern- und Lehrbedingungen zu schaffen, die sich möglichst an der neuen Schulbauempfehlung des Landes M-V orientieren.
Mit dem Bebauungsplan Nr. 24 wird die bauliche Erweiterung und Sanierung der bestehenden Schulgebäude planungsrechtlich vorbereitet. Dies stellt eine Maßnahme der Innenentwicklung und Nachverdichtung dar. Hieraus begründet sich auch die Anwendbarkeit des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB. Auf die Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird gemäß § 13a Abs. 3 BauGB verzichtet.
Der Bebauungsplan Nr. 24 kann gemäß § 8 Abs. 2 BauGB aus dem wirksamen Flächennutzungsplan entwickelt werden. Im wirksamen Flächennutzungsplan wird eine Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Schule dargestellt.
Finanz. Auswirkung
a.) bei planmäßigen Ausgaben: |
Deckung durch Planansatz in Höhe von: |
140.000,00 € |
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Gesamtkosten: |
36.000,00 € |
im Produktsachkonto ( PSK ): |
51101.56255000 |
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b.) bei nicht planmäßigen Ausgaben: |
Deckung erfolgt über: |
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Gesamtkosten: |
00,00 € |
1. folgende Einsparungen : |
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zusätzliche Kosten: |
00,00 € |
im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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Bezeichnung |
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im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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Bezeichnung |
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im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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Bezeichnung |
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… |
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2. folgende Mehreinnahmen: |
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im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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Bezeichnung |
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im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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Bezeichnung |
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im PSK 00000.00000000 in Höhe von: |
00,00 € |
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Bezeichnung |
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… |
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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619,1 kB
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