07.03.2022 - 10 Bebauungsplanes Nr. 24 „Schulstandort Proseken“...

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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

 

 1)  Für das ca. 1,4 ha große Plangebiet, gelegen in der Ortslage Proseken, (siehe Übersichtsplan in der Anlage) beschließt die Gemeinde, den Bebauungsplan Nr. 24 mit der Gebietsbezeichnung „Schulstandort Proseken“ aufzustellen.

 

2) Es wird folgendes Planungsziel verfolgt:

Mit dem Bebauungsplan Nr. 24 beabsichtigt die Gemeinde Gägelow, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die bauliche Erweiterung und Sanierung der Regionalen Schule mit Grundschule Proseken zu schaffen. Mit dem Bebauungsplan soll eine Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Schule ausgewiesen werden.

 

3) Der Bürgermeister wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen. 

 

Diskussion BA:

Das Protokoll für die gemeinsame Ausschusssitzung „Variantenuntersuchung“ wurde beim Planungsbüro matrix, wie in der Sitzung festgelegt, beauftragt.

Der Termin mit dem Architekten hat stattgefunden. Der Bürgermeister erläutert kurz die Vor- und Nachteile der einzelnen Varianten.

Es soll kein Aufstellungsbeschluss für den B-Plan sowie keine Auftragsvergabe für den B-Plan beschlossen werden.

Es soll nochmals eine Ausschusssitzung bzgl. der einzelnen Varianten  statt finden. Das Ergebnis hieraus soll dann die Empfehlung an die GV sein.

Es wird nochmals darauf hingewiesen, dass alles in Abhängigkeit zu den Fördermitteln steht.

 

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Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Vertreter:

 

        davon anwesend:

 

Ja-Stimmen:

 

Nein-Stimmen:

 

Enthaltungen:

 

 

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Sachverhalt:

Die Gemeinde Gägelow beabsichtigt, das Hauptgebäude an dem Schulstandort Proseken zu sanieren und zu erweitern. Ziel ist es, zeitgemäße Lern- und Lehrbedingungen zu schaffen, die sich möglichst an der neuen Schulbauempfehlung des Landes M-V orientieren.

 

Mit dem Bebauungsplan Nr. 24 wird die bauliche Erweiterung und Sanierung der bestehenden Schulgebäude planungsrechtlich vorbereitet. Dies stellt eine Maßnahme der Innenentwicklung und Nachverdichtung dar. Hieraus begründet sich auch die Anwendbarkeit des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB. Auf die Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird gemäß § 13a Abs. 3 BauGB verzichtet.

 

Der Bebauungsplan Nr. 24 kann gemäß § 8 Abs. 2 BauGB aus dem wirksamen Flächennutzungsplan entwickelt werden. Im wirksamen Flächennutzungsplan wird eine Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Schule dargestellt.

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Anlagen zur Vorlage