14.02.2022 - 5 Bebauungsplanes Nr. 24 „Schulstandort Proseken“...

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Wortprotokoll

Herr Hünemörder schlägt vor, dass der Finanzausschuss wegen der am 09.02.2022 stattgefundenen Beratung heute keine Beschlussempfehlung abgibt und stattdessen über die Ergebnisse der Beratung berichtet wird.

 

Die Ausschussmitglieder stimmen über diesen Vorschlag ab:

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Vertreter:

7

        davon anwesend:

5

Ja-Stimmen:

4

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

1

 

Herr Fenner gibt anschließend einen ausführlichen Bericht zu der in der vergangenen Woche durchgeführten Beratung, zu der jeweils drei Vertreter der Fachausschüsse auch Vertreter der Schule Proseken, Kleingärtner und Anwohner geladen waren. Es wurde das Projekt vorgestellt und über den aktuellen Planungsfortschritt berichtet, anschließend fand ein reger Meinungsaustausch statt. Es wurde über Entschädigungsleistungen für die betroffenen Kleingärtner, Wertminderungen, Beschattung und Minderung der Wohnqualität für die Anwohner, bauliche Alternativen (Containerlösung, Aufstockung des Bestandsgebäudes, Standort) diskutiert. Im Ergebnis soll ein Gespräch mit den Architekten klären, welche Alternativlösungen möglich sind und die entsprechenden Kosten ermittelt werden. Herr Fenner fasst zusammen, dass es in diesem Gespräch hauptsächlich um den Austausch der Standpunkte der Beteiligten gegangen sei, Ergebnisse liegen noch nicht vor. Der Finanzausschuss wird sich mit dem Vorhaben erneut befassen, sobald es konkrete Aussagen zu den voraussichtlichen Kosten gibt. 

 

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Beschluss:

 1)  Für das ca. 1,4 ha große Plangebiet, gelegen in der Ortslage Proseken, (siehe Übersichtsplan in der Anlage) beschließt die Gemeinde, den Bebauungsplan Nr. 24 mit der Gebietsbezeichnung „Schulstandort Proseken“ aufzustellen.

2) Es wird folgendes Planungsziel verfolgt:

Mit dem Bebauungsplan Nr. 24 beabsichtigt die Gemeinde Gägelow, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die bauliche Erweiterung und Sanierung der Regionalen Schule mit Grundschule Proseken zu schaffen. Mit dem Bebauungsplan soll eine Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Schule ausgewiesen werden.

3) Der Bürgermeister wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen. 

 

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Herr Hünemörder schlägt vor, dass der Finanzausschuss wegen der am 09.02.2022 stattgefundenen Beratung heute keine Beschlussempfehlung abgibt und stattdessen über die Ergebnisse der Beratung berichtet wird.

 

Die Ausschussmitglieder stimmen über diesen Vorschlag ab:

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Vertreter:

7

        davon anwesend:

5

Ja-Stimmen:

4

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

1

 

Herr Fenner gibt anschließend einen ausführlichen Bericht zu der in der vergangenen Woche durchgeführten Beratung, zu der jeweils drei Vertreter der Fachausschüsse auch Vertreter der Schule Proseken, Kleingärtner und Anwohner geladen waren. Es wurde das Projekt vorgestellt und über den aktuellen Planungsfortschritt berichtet, anschließend fand ein reger Meinungsaustausch statt. Es wurde über Entschädigungsleistungen für die betroffenen Kleingärtner, Wertminderungen, Beschattung und Minderung der Wohnqualität für die Anwohner, bauliche Alternativen (Containerlösung, Aufstockung des Bestandsgebäudes, Standort) diskutiert. Im Ergebnis soll ein Gespräch mit den Architekten klären, welche Alternativlösungen möglich sind und die entsprechenden Kosten ermittelt werden. Herr Fenner fasst zusammen, dass es in diesem Gespräch hauptsächlich um den Austausch der Standpunkte der Beteiligten gegangen sei, Ergebnisse liegen noch nicht vor. Der Finanzausschuss wird sich mit dem Vorhaben erneut befassen, sobald es konkrete Aussagen zu den voraussichtlichen Kosten gibt. 

 

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Sachverhalt:

Die Gemeinde Gägelow beabsichtigt, das Hauptgebäude an dem Schulstandort Proseken zu sanieren und zu erweitern. Ziel ist es, zeitgemäße Lern- und Lehrbedingungen zu schaffen, die sich möglichst an der neuen Schulbauempfehlung des Landes M-V orientieren.

Mit dem Bebauungsplan Nr. 24 wird die bauliche Erweiterung und Sanierung der bestehenden Schulgebäude planungsrechtlich vorbereitet. Dies stellt eine Maßnahme der Innenentwicklung und Nachverdichtung dar. Hieraus begründet sich auch die Anwendbarkeit des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB. Auf die Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird gemäß § 13a Abs. 3 BauGB verzichtet.

Der Bebauungsplan Nr. 24 kann gemäß § 8 Abs. 2 BauGB aus dem wirksamen Flächennutzungsplan entwickelt werden. Im wirksamen Flächennutzungsplan wird eine Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Schule dargestellt.

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Anlagen zur Vorlage