Vorlage öffentlich - VO/12SV/2022-1672

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 Die Stadtvertretung beschließt die Veranstaltungssatzung der Stadt Grevesmühlen sowie die Satzung der Stadt Grevesmühlen über die Erhebung von Gebühren für Veranstaltungen.

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Sachverhalt

Aufgrund des Alters und des sich in der gelebten Praxis gezeigten Anpassungsbedarfes der Veranstaltungssatzung und Veranstaltungsgebührensatzung sind diese durch die Verwaltung überarbeitet worden. Da sich eine Vielzahl an Änderungen ergeben hat, ist auf eine Synopse verzichtet worden.

Die Gebührenhöhen aus der Gebührensatzung basieren auf Vergleichswerten umliegender Gemeinden und sind von DM auf Euro umgestellt worden.

Die Verwaltung empfiehlt den Beschluss der Satzungen wie der Anlage 1 und 2 zu entnehmen.

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Finanz. Auswirkung

 

a.) bei planmäßigen Ausgaben: 

Deckung durch Planansatz in Höhe von:

0,00

Gesamtkosten:

00,00

im Produktsachkonto ( PSK ):

00000.00000000

 

b.) bei nicht planmäßigen Ausgaben: 

Deckung erfolgt über: 

Gesamtkosten:

00,00

1. folgende Einsparungen :

zusätzliche Kosten:

00,00

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

 

Bezeichnung

 

 

 

 

 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

Bezeichnung

 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

Bezeichnung

 

 

2. folgende Mehreinnahmen: 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

Bezeichnung

 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

Bezeichnung

 

im PSK 00000.00000000 in Höhe von:

00,00

Bezeichnung

 

 

 

 

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Anlagen

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