15.04.2014 - 8 Beschluss von außerplanmäßigen Auszahlungen: Pl...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Wandel teilt mit, dass das B-Plan-Gebiet ursprünglich an einen Investor verkauft werden sollte. Nach Gesprächen mit der Raumordnungsbehörde ergibt sich folgende Problematik:

Die Raumordnungsbehörde ist nicht gewillt, zusätzliche Bauflächen zu gestatten. Laut Stadt-Umland-Planung ist eine Entwicklung von 3% genehmigt, aber zur Zeit sind über 30 Grundstücke in der Gemeinde vorhanden, die mit gültigen B-Plänen überlegt und verkauf bar sind. Daraus resultiert, es dürfen keine neuen B-Pläne entwickelt werden. Die Lage ist somit schwierig und kann dem Investor nicht zugemutet werden, deshalb erstellt die Gemeinde zunächst den B-Plan und verkauft anschließend die Planung. Wegen der Wichtigkeit dieses B-Planes soll die Photovoltaikanlage zurückgestellt werden und zur Gegenfinanzierung dienen.

In der folgenden Diskussion wird deutlich, dass ein Risiko besteht und dass die Kosten des B-Planes umsonst waren, wenn die Genehmigung versagt wird. Dennoch spricht sich der Finanzausschuss aufgrund der Wichtigkeit des B-Planes für eine Beauftragung des Planers aus.

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Beschluss:

Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung folgenden Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt die außerplanmäßigen Auszahlungen für die erforderlichen Planungsleistungen im Zusammenhang mit der Erarbeitung des Bebauungsplanes Nr. 11 „Wohngebiet Proseken Süd“ in Höhe von 70.000 €.

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja- Stimmen: 6

Nein- Stimmen:0

Enthaltungen:0

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