Vorlage öffentlich - VO/14GV/2021-290
Grunddaten
- Betreff:
-
Gemeinde Stepenitztal -- Außenbereichssatzung im Ortsteil Rodenberg
Hier: Aufstellungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Sandra Bichbäumer
- Verfasser:
- Bichbäumer, Sandra
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Stepenitztal
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Entscheidung
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22.06.2021
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Stepenitztal fasst den Beschluss über die
Aufstellung der Außenbereichssatzung für einen Teilbereich im Ortsteil Rodenberg der
Gemeinde Stepenitztal.
2. Der räumliche Geltungsbereich umfasst die bebauten Bereiche im Außenbereich
beidseits des Dorfplatzes im Ortsteil Rodenberg und wird gemäß dem beigefügten
Lageplan festgelegt.
3. Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Schaffung von Baurecht auf dem Flurstück 64 im Ortsteil Rodenberg wurde den
Antragstellern empfohlen, eine Abrundungssatzung aufzustellen. Gleichwohl sind die
Voraussetzungen für die Wahl des Instruments zur Schaffung von Baurecht abzustimmen
und zu erörtern. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Stepenitztal hat in ihrer Sitzung am
13.10.2020 den Grundsatzbeschluss für die Aufstellung einer Satzung zur Schaffung von
Baurecht für das Flurstück 64 gefasst. Anlass für die Erstellung einer Satzung ist der Antrag
für die Errichtung eines Wohngebäudes auf dem Flurstück 64.
Die Erörterung zur Schaffung von Baurecht auf dem Flurstück 64 der Flur 1 der Gemarkung
Rodenberg ist mit dem Landkreis Nordwestmecklenburg mehrfach erfolgt. Im Ergebnis
wurde die Aufstellung einer Außenbereichssatzung favorisiert und empfohlen. Der räumliche
Geltungsbereich der Außenbereichssatzung umfasst die bebauten Außenbereichsflächen
beidseits des Dorfplatzes.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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124 kB
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