Vorlage öffentlich - VO/14GV/2021-290

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Stepenitztal fasst den Beschluss über die

Aufstellung der Außenbereichssatzung für einen Teilbereich im Ortsteil Rodenberg der

Gemeinde Stepenitztal.

 

2. Der räumliche Geltungsbereich umfasst die bebauten Bereiche im Außenbereich

beidseits des Dorfplatzes im Ortsteil Rodenberg und wird gemäß dem beigefügten

Lageplan festgelegt.

 

3. Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Zur Schaffung von Baurecht auf dem Flurstück 64 im Ortsteil Rodenberg wurde den

Antragstellern empfohlen, eine Abrundungssatzung aufzustellen. Gleichwohl sind die

Voraussetzungen für die Wahl des Instruments zur Schaffung von Baurecht abzustimmen

und zu erörtern. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Stepenitztal hat in ihrer Sitzung am

13.10.2020 den Grundsatzbeschluss für die Aufstellung einer Satzung zur Schaffung von

Baurecht für das Flurstück 64 gefasst. Anlass für die Erstellung einer Satzung ist der Antrag

für die Errichtung eines Wohngebäudes auf dem Flurstück 64. 

Die Erörterung zur Schaffung von Baurecht auf dem Flurstück 64 der Flur 1 der Gemarkung

Rodenberg ist mit dem Landkreis Nordwestmecklenburg mehrfach erfolgt. Im Ergebnis

wurde die Aufstellung einer Außenbereichssatzung favorisiert und empfohlen. Der räumliche

Geltungsbereich der Außenbereichssatzung umfasst die bebauten Außenbereichsflächen

beidseits des Dorfplatzes.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen: keine

 

 

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Anlagen

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