Vorlage öffentlich - VO/13GV/2021-666

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

1.  Die Gemeindevertretung der Gemeinde Gägelow fasst den Beschluss zum

städtebaulichen Vertrag über die Planung und Herstellung der Erschließungsanlagen

im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 11 „Wohngebiet Proseken Süd“ gemäß Anlage.

 

2.  Der Bürgermeister wird beauftragt mit dem Vorhabenträger einen städtebaulichen

Vertrag (Erschließungsvertrag) lt. Anlage abzuschließen.  

 

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Auf der Grundlage des § 124 BauGB kann die Erschließung durch Vertrag auf einen Dritten

übertragen werden.

Der Vorhabenträger ist gleichzeitig Eigentümer der zu bebauenden Grundstücksflächen im

Geltungsbereich des B-Planes Nr. 11.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

 

 

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Anlagen

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