Vorlage öffentlich - VO/12SV/2021-477

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

1) Die Stadtvertretung der Stadt Grevesmühlen beschließt hiermit die Aufstellung der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Grevesmühlen im Zusammenhang mit dem Bebauungsplan Nr. 43.1 „Wohnen am Börzower Weg“ im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB.

 

2) Die Stadtvertretung billigt darüber hinaus den Entwurf der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes und den Entwurf der Begründung dazu.

 

3) Der Entwurf der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes einschl. der Begründung ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zur Abgabe einer Stellungnahme aufzufordern und über die öffentliche Auslegung zu informieren.

 

4) Die Anlagen sind Bestandteil dieses Beschlusses.

 

5) Der Bürgermeister wird beauftragt, den Beschluss ortsüblich bekanntzumachen.

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Der Bebauungsplan Nr. 43.1 „Wohnen am Börzower Weg“ verfolgt das Ziel, verschiedene Wohnnutzungen in zentrumsnaher Lage anzusiedeln. Berücksichtigung finden dabei vor allem besondere Wohnformen für Menschen mit Behinderungen sowie altersgerechte Senioren-wohnungen. Kombiniert werden diese mit klassischen Einfamilienhäusern, Doppelhäusern oder auch Mehrfamilienhäusern. Die Stadt Grevesmühlen ist sehr danach bestrebt, energe-tisch abgestimmte Wohnkonzepte umzusetzen, deshalb sollen mit dem Bebauungsplan Nr. 43.1 ebenfalls die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Photovolta-ikanlage nördlich der geplanten Wohnnutzungen geschaffen werden.

 

Für das Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 43.1 sind im wirksamen Flächennutzungsplan derzeit Wohnbau- sowie Grünflächen dargestellt. Zur Beachtung des Entwicklungsgebotes zwischen vorbereitender und verbindlicher Bauleitplanung wird die Änderung des Flächennut-zungsplanes erforderlich. Die Aufstellung der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Grevesmühlen erfolgt daher parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes. Der Ände-rungsbereich der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes entspricht in etwa dem Geltungs-bereich des Bebauungsplanes Nr. 43.1. Es werden Wohnbauflächen, eine Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Zäsurgrün“ sowie ein Sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Photovoltaik“ ausgewiesen. Da die geplante Flächenausweisung hauptsächlich eine Neuord-nung der aktuell geplanten Nutzungen vorsieht, wird die 6. Änderung des Flächennutzungs-planes der Stadt Grevesmühlen im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB aufgestellt.

 

Die Stadtvertretung wird gebeten, den Entwurf zu billigen und die öffentliche Auslegung zu beschließen. Zeitgleich zur öffentlichen Auslegung soll die Beteiligung der betroffenen Behör-den und sonstigen Träger öffentlicher Belange erfolgen.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

 Haushaltsmittel sind für das laufende Haushaltsjahr eingeplant.

 

 

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Anlagen

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