Vorlage öffentlich - VO/09GV/2021-344

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt den folgenden Straßennamen für den lt. Anlage gelb/weiß schraffierten Bereich (Erschließungsstraße) im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 3 der Gemeinde Testorf-Steinfort:

 

  1. „Zum Sonnenaufgang“

 

  1. „Am Gutshof“

 

  1. …….

 

  1. …….

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Gemäß § 51 Straßen- und Wegegesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (StrWG – MV) vom 13. Januar 1993 (GVOBl. M-V 1993, S. 42), zuletzt geändert am 9. November 2015 (GVOBl. M-V S. 436) können die Gemeinden den Straßen Namen geben und Namensschilder anbringen. Sie sollen dafür Sorge tragen, dass Hausnummern angebracht werden.

 

Die Widmung der Verkehrsflächen wird nach Fertigstellung der Straße erfolgen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen: keine

 

 

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Anlagen

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