Vorlage öffentlich - VO/09GV/2021-342

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt die Entlastung des Bürgermeisters für das Jahr 2018.

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Gemäß § 60 KV M-V hat die Gemeindevertretung über die Entlastung des Bürgermeisters zu entscheiden.

Der Rechnungsprüfungsausschuss der Verwaltungsgemeinschaft hat den Jahresabschluss der Gemeinde Testorf-Steinfort zum 31. Dezember 2018 gemäß § 3a KPG geprüft.

Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich sind, dass sie der Entlastung des Bürgermeisters durch die Gemeindevertretung entgegenstehen könnten.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 02.09.2021 mehrheitlich die Entlastung des Bürgermeisters mit folgendem Hinweis empfohlen:

 

Der gemeinsame Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Grevesmühlen und des Amtes Grevesmühlen-Land weist darauf hin, dass die Haushaltslage der Gemeinde Testorf-Steinfort prekär ist und die Gemeindevertretung dafür verantwortlich ist, Abhilfe zu schaffen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:          

 

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