Vorlage öffentlich - VO/00AA/2021-233

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Amtsausschuss beschließt die Entlastung des Amtsvorstehers für das Jahr 2019.

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Gemäß KV M-V hat der Amtsausschuss über die Entlastung des Amtsvorstehers zu entscheiden.

Der Rechnungsprüfungsausschuss der Verwaltungsgemeinschaft hat den Jahresabschluss des Amtes Grevesmühlen-Land zum 31. Dezember 2019 gemäß § 3a KPG geprüft.

Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich sind, dass sie der Entlastung des Amtsvorstehers durch den Amtsausschuss entgegenstehen könnten.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 22.04.2021 die Entlastung des Amtsvorstehers empfohlen.    

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:          

 

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