Vorlage öffentlich - VO/00AA/2021-232

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Amtsausschuss beschließt die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses des Amtes Grevesmühlen-Land zum 31. Dezember 2019 i. d. F. vom 10.11.2020.

Der ausgewiesene Jahresfehlbetrag in Höhe von 163.451,52 Euro ist als negativer Ergebnisvortrag in das Jahr 2020 zu übertragen. Der Ergebnisvortrag saldiert sich somit auf 100.044,82 Euro.

Für die Haushaltsüberschreitungen in Höhe von 479,41 Euro wird die Notwendigkeit anerkannt.  

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Gemäß KV M-V hat das Amt für den Schluss einen jeden Jahres einen Jahresabschluss aufzustellen. Der Amtsausschuss beschließt über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses.

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Jahresabschluss des Amtes Grevesmühlen-Land zum 31. Dezember 2019 gemäß § 3a KPG geprüft. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat das Ergebnis in seinem Prüfungsbericht vom 22.04.2021 und seinem Prüfungsvermerk zusammengefasst, welche dieser Vorlage beigefügt sind.

 

Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich sind, dass sie der Feststellung des Amtsausschusses und der Entlastung des Amtsvorstehers durch den Amtsausschuss entgegenstehen könnten. Die Entlastung des Amtsvorstehers erfolgt mit gesondertem Beschluss.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen: siehe Anhang          

 

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Anlagen

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